Leistung

Räumstellenleitung

Koordination und fachtechnische Aufsicht – von der Anmeldung bis zur Flächenfreigabe.

§7 + §20 SprengG Koordination aller Beteiligten Bis zur Flächenfreigabe
LEISTUNG 05 / 06
Infografik · Räumstellenleitung

Was ist Räumstellenleitung?

Die Räumstellenleitung umfasst die fachtechnische Aufsicht und Koordination aller Maßnahmen bei einem Kampfmittelfund. Der Räumstellenleiter ist verantwortlich für die sichere Abwicklung – von der Meldung bis zur Freigabe.

Aufgaben des Räumstellenleiters

  • Anmeldung – Meldung bei zuständigen Behörden
  • Sicherheitsbereich – Festlegung und Absperrung
  • Koordination – Abstimmung aller Beteiligten
  • Aufsicht – Überwachung der Räumarbeiten
  • Dokumentation – Lückenlose Protokollierung
  • Freigabe – Bestätigung der Kampfmittelfreiheit

Qualifikation

Als Räumstellenleiter darf nur tätig werden, wer über folgende Qualifikationen verfügt:

  • §20 SprengG – Behördliche Erlaubnis
  • §7 SprengG – Befähigungsschein (Feuerwerker)
  • Erfahrung – Nachgewiesene Praxis in der Kampfmittelbergung
  • Fortbildungen – Aktueller Wissensstand

Ablauf bei einem Kampfmittelfund

  1. Fund melden Sofortige Information an Räumstellenleiter
  2. Bereich sichern Absperrung, Personen evakuieren
  3. Behörden informieren Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst
  4. Situation bewerten Art und Zustand des Kampfmittels
  5. Maßnahmen koordinieren Räumung/Entschärfung organisieren
  6. Dokumentation Protokoll erstellen
  7. Freigabe erteilen Nach erfolgreicher Räumung

Haftung und Verantwortung

Der Räumstellenleiter trägt die Verantwortung für die sichere Durchführung aller Maßnahmen. Eine sorgfältige Dokumentation schützt alle Beteiligten rechtlich.

Leitfaden Räumstellenleitung

Ausführliche Informationen zu Aufgaben und Verantwortung.

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