Mecklenburg-Vorpommern

Kampfmittelsondierung in Rostock

Rostock wurde von Juni 1940 bis August 1944 in 21 Luftangriffen mit 2.942 Tonnen Bomben belegt. Ich sondiere Ihre Baufläche, bevor der Bagger kommt — mit § 7-Erlaubnis und § 20-Befähigungsschein, rund 180 Kilometer über A1 und A20, knapp zwei Stunden Fahrzeit ab Grömitz.

21 Luftangriffe, 2.942 t Bombenlast Auskunft im Zweifel: § 5 KampfmVO M-V Rund 180 km Anfahrt ab Grömitz

Warum Rostock belastet ist

Rostock war Rüstungsstandort. Heinkel in Marienehe, Arado und die Kröger-Werft in Warnemünde, die Neptun Werft, dazu Hafen und Bahnanlagen. Deshalb wurde die Stadt nicht einmal getroffen, sondern über vier Jahre hinweg systematisch bombardiert.

Die Bilanz: 21 Luftangriffe zwischen Juni 1940 und August 1944, 617 Tote, 2.942 Tonnen abgeworfene Bombenlast. Davon 990 Tonnen der RAF in neun Großangriffen (nachts, Juni 1940 bis April 1943) und 1.952 Tonnen der USAAF in sieben Großangriffen (tagsüber, Juli 1943 bis August 1944). Die Tonnagen sind nur für die 16 Großangriffe überliefert; die übrigen, kleineren der insgesamt 21 Angriffe sind darin nicht erfasst. Deshalb ergeben 990 plus 1.952 die volle Gesamtlast, obwohl neun plus sieben nicht 21 ergibt.

Zur Belegkette, weil sie hier schwächer ist als beim Rest der Seite: Diese Zahlen und die folgenden Angriffsdaten stammen aus der zusammenfassenden Darstellung des Wikipedia-Artikels „Luftangriffe auf Rostock“ (abgerufen am 10. September 2026), die sich auf Hans-Werner Bohl, Bodo Keipke und Karsten Schröder (Hrsg.), „Bomben auf Rostock“ (Konrad Reich Verlag, Rostock 1995), Olaf Groehler, „Bombenkrieg gegen Deutschland“ (Akademie-Verlag, Berlin 1990) und Martin Middlebrook / Chris Everitt, „The Bomber Command War Diaries“ stützt. Diese Primärliteratur habe ich nicht selbst eingesehen. Anders als bei den Rechts- und Behördenangaben weiter unten ist der historische Teil damit nicht amtlich belegt.

Die wichtigsten Daten für die Bodenbelastung:

  • 11. Juni 1940 — erster Angriff, die Bahnstrecke Rostock–Warnemünde wird kurzzeitig unterbrochen.
  • 3. Juli 1940 — gezielter Tagesangriff auf die Arado Flugzeugwerke und die Kröger-Werft in Warnemünde.
  • 23. bis 27. April 1942 — der Vier-Nächte-Angriff. Rund 520 Einsätze in vier aufeinanderfolgenden Nächten (161, 125, 128 und 106 Bomber) auf die Innenstadt sowie die Heinkel- und Arado-Werke. Allein in der Nacht 25./26. April fielen unter anderem 300 Sprengbomben, 3.635 Vier-Pfund-Brandbomben und 35 Flüssigkeitsbrandbomben. Ergebnis: 1.765 Gebäude total zerstört, 513 schwer beschädigt, etwa 50 Prozent der Altstadt zerstört, rund 216 Tote, 30.000 bis 40.000 Obdachlose.
  • 8./9. Mai 1942 — 167 Bomber mit 316 Tonnen auf Arado und die Kröger-Werft.
  • 20./21. April 1943 — letzter RAF-Großangriff mit 77 Bombern, 40 Tote; getroffen unter anderem die Neptun Werft und der Personenbahnhof.
  • 29. Juli 1943 — 54 B-17 mit 129,5 Tonnen auf die Arado-Werke Warnemünde, das Werk wird schwer zerstört; im Bahnhof Warnemünde sterben 14 Menschen in einem Zug.
  • 20. Februar 1944 — Angriffszielpunkt Neptun Werft.
  • 9. und 11. April 1944 — 85 B-17 auf Arado, danach Totalzerstörung der Arado-Werke bis auf zwei Hallen. Am 11. April zusätzlich Flächenbombardement auf Wohngebiete mit rund 200 US-Bombern, Beschädigung des Güterbahnhofs Friedrich-Franz.
  • 4. August 1944 — Heinkel-Werk Marienehe mit 1.600 Brandbomben und 800 Sprengbomben, rund 60 Prozent Gebäudeschaden.
  • 25. August 1944 — erneut Marienehe mit 311,5 Tonnen, rund 30 Prozent Gebäudeschaden. Danach stellt die USAAF die Angriffe auf Rostock als unwirtschaftlich ein.

Bei Kriegsende waren 85 Prozent der Wohngebäude zerstört oder beschädigt und 42 Prozent der Gewerbebauten betroffen. Getroffen wurden außerdem Gas- und Elektrizitätswerk, Gasometer, Post- und Telegrafenamt sowie acht Schulen.

Für den Untergrund heißt das zweierlei. Erstens: Wo 2.942 Tonnen Bomben gefallen sind, liegt ein statistisch relevanter Anteil als Blindgänger noch im Boden. Zweitens: Der Wiederaufbau hat über den Trümmern gebaut. Was 1942 im Boden liegen blieb, liegt dort heute unter Fundamenten, Leitungen und Verkehrsflächen. Wie tief das im Einzelfall ist, sagt Ihnen niemand pauschal — das ergibt sich aus der Auskunft und der Sondierung.

Landesweit waren Anfang 2024 im Kampfmittelkataster Mecklenburg-Vorpommern 861 Flächen mit rund 97.323 Hektar erfasst — davon 165 Flächen mit rund 35.149 Hektar in Kategorie 4 (Gefährdung, Beseitigung erforderlich) und 298 Flächen mit rund 7.982 Hektar in Kategorie 2 (weiterer Erkundungsbedarf).

Nicht belegbar und deshalb hier nicht behauptet: wie viele dieser Flächen und Hektar auf das Stadtgebiet Rostock entfallen. Der Munitionsbergungsdienst veröffentlicht nur Landeszahlen. Die Einstufung Ihres konkreten Flurstücks bekommen Sie ausschließlich über die Kampfmittelbelastungsauskunft.

Belastungsschwerpunkte in Rostock

Die folgenden Bereiche sind über Angriffsdokumentation, behördliche Auswertungen oder tatsächliche Funde belegt. Die Liste ersetzt keine Auskunft für Ihr Flurstück — sie zeigt, wo in Rostock erfahrungsgemäß etwas liegt.

BereichWarum
MarieneheStandort der Ernst Heinkel Flugzeugwerke. Gezielt bombardiert am 4. August 1944 (1.600 Brandbomben, 800 Sprengbomben, rund 60 Prozent Gebäudeschaden) und am 25. August 1944 (311,5 Tonnen, rund 30 Prozent Gebäudeschaden), zusätzlich im April 1942. Nicht belegt ist, ob und in welcher Kategorie das ehemalige Werksgelände heute im Kampfmittelkataster M-V geführt wird.
WarnemündeArado Flugzeugwerke und Kröger-Werft. Angriffe am 3. Juli 1940, am 8./9. Mai 1942 (167 Bomber, 316 t), am 29. Juli 1943 (54 B-17, 129,5 t, Werk schwer zerstört) sowie am 9. und 11. April 1944 (Totalzerstörung bis auf zwei Hallen). Auch der Bahnhof Warnemünde wurde getroffen.
Altstadt und InnenstadtZiel des Vier-Nächte-Angriffs vom 23. bis 27. April 1942: rund 50 Prozent der Altstadt zerstört, 1.765 Gebäude total zerstört. Praktischer Beleg für Blindgänger ist die 250-kg-Sprengbombe am Rosengarten / August-Bebel-Straße im März 2019.
Stadthafen und Unterwarnow, insbesondere ChristinenhafenWasserseitige Belastung. Für den Neubau der Warnowbrücke mussten 14 Verdachtspunkte sondiert und geprüft werden, zwölf davon im Bereich der Kaikante, zwei in größerer Tiefe.
Ostufer der Unterwarnow, Dierkower Damm (Warnowquartier)Etwa die Hälfte des Plangebiets ist als potenziell kampfmittelbelastet ausgewiesen. Für den südlichen Teilbereich am Ufer liegt eine multitemporale Luftbildauswertung des Munitionsbergungsdienstes M-V für rund 2,9 Hektar vor: eine diffuse Verdachtsfläche, ein punktueller Blindgängerverdachtspunkt im Schilfbereich und zwei Bombentrichter nahe dem Uferweg.
Mühlendamm / BleichergrabenBei der Sondierung für den Brücken-Ersatzneubau wurden Verdachtspunkte im Gewässerbett ermittelt (Stand der Berichterstattung: 6. März 2025). Erschwerend kommen dichte Altlasten und die Nähe zu Trinkwasserschutzzonen hinzu.
Überseehafen und BreitlingWasserseitige Großkampfmittel. Bei der systematischen Absuche vor Vertiefungsbaggerungen wurde nach der Meldung vom 10. April 2020 in 4,5 Metern Wassertiefe eine amerikanische Bombe vom Typ GP 100 gefunden; sie war nicht transportfähig, die kontrollierte Sprengung wurde für den 15. April 2020 angesetzt.
Evershagen und Verlauf der Stadtautobahn Richtung Warnemünde2018 Brandbombenfund auf der Baustelle des Kreuzungsbauwerks, Sprengung vor Ort.
Petriviertel am Gerberbruch2015 Brandbombenfund bei bauvorbereitenden Arbeiten, Teilevakuierung von fünf Straßen.
Neptun Werft und BahnanlagenPersonenbahnhof, Güterbahnhof Friedrich-Franz und die Strecke Rostock–Warnemünde sind dokumentierte Angriffsziele am 20./21. April 1943, am 20. Februar 1944 und am 11. April 1944.

Auffällig an dieser Liste: Vier der belegten Rostocker Vorgänge liegen im Wasser oder im Uferbereich. Rostock ist eine Wasserstadt, und wasserseitige Sondierung hat eine eigene Kosten- und Terminklasse.

Ein Punkt gehört ausdrücklich nicht in diese Tabelle, wird aber oft dazugezählt: die Schießgebiete vor der Ostseeküste. Landesweit wurden für die Zeit ab 1871 rund 75 Schießgebiete identifiziert, zusammen rund 15.000 Quadratkilometer, davon rund 8.800 Quadratkilometer (880.000 Hektar) innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Der Munitionsbergungsdienst führt sie in Kategorie 3 — und das bedeutet nach derselben Quelle wörtlich, dass die festgestellte Kampfmittelbelastung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung darstellt. Das ist also kein Schwerpunkt, sondern eine Landeszahl. Ob und wo diese Gebiete an Rostocker Hafen- und Küstenvorhaben heranreichen, ist nicht öffentlich belegt.

Was in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben ist

Wichtig vorweg, weil es der häufigste Fehler auswärtiger Planer ist: Mecklenburg-Vorpommern hat nicht die Systematik von Schleswig-Holstein. Es gibt hier keinen Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein und keinen Ansprechpartner in Kiel. Wer die SH-Verfahren überträgt, schreibt die falsche Stelle an und verliert Wochen.

Zuständige Stelle für Auskunft, Gefahrenerkundung und Beseitigung:
Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V), Dezernat 320 — Munitionsbergungsdienst (MBD M-V), Graf-Yorck-Straße 6, 19061 Schwerin.
E-Mail für Kampfmittelbelastungsauskunft und Gefahrenerkundung: Gefahrenerkundung@lpbk-mv.de
Abteilung 3 des LPBK M-V: abteilung3@lpbk-mv.de, Telefon +49 385 2070-2878 (Kontaktangabe des Kampfmittelkataster-Datensatzes im GeoPortal M-V).

Örtliche Ordnungsbehörde und Ansprechstelle vor Ort:
Stadtamt Rostock, Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock.
Telefon +49 381 381-3201, Fax +49 381 381-3280, Sachbearbeitung +49 381 381-3241 / -3243 / -3244 (Fax -3300). Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. Unabhängig davon erreichbar: die Behördennummer 115, Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr. Antragstellung online über das MV-Serviceportal. Im Fundfall: Notruf 110.

Nicht belegbar: eine eigene Telefonnummer des Munitionsbergungsdienstes speziell für Kampfmittelbelastungsauskünfte. Im amtlichen Behördenverzeichnis ist dort nur ein Kontaktformular hinterlegt. Die oben genannten Kontakte sind die belegten.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung — KampfmVO M-V) vom 14. Juni 2024, verkündet im GVOBl. M-V 2024 Nr. 14 vom 28. Juni 2024, S. 347 bis 350, Gliederungsnummer GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2011-3-2, in Kraft seit 1. Juli 2024, außer Kraft am 30. Juni 2044. Sie löst die Kampfmittelverordnung vom 8. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 575) ab. Ermächtigungsgrundlage sind § 4 Absatz 2 Satz 2 und § 17 Absatz 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 891); erlassen vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung. Die Verordnung gliedert sich in § 1 Allgemeines, Zuständigkeiten, § 2 Begriffsbestimmungen, § 3 Umgang mit Kampfmitteln, § 4 Kampfmittelaufsicht, § 5 Bodeneingreifende Maßnahmen auf kampfmittelbelasteten Flächen, § 6 Anzeige- und Sicherungspflichten, § 7 Verbote, § 8 Ordnungswidrigkeiten und § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten.
  • Kampfmittelbeseitigungskostenverordnung M-V (KaBeKostVO M-V) vom 21. Februar 2005 mit Gebührenverzeichnis als Anlage.
  • Bauordnungsrechtlich flankierend zitiert die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in ihrer Dienstleistungsbeschreibung § 13 LBauO M-V (Schutz gegen schädliche Einflüsse) und § 52 LBauO M-V (Grundpflichten der am Bau Beteiligten).
  • Die Einstufung von Belastungsflächen erfolgt in den Kategorien 1 bis 4 der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) des Bundes.

Den vollständigen Wortlaut können Sie selbst nachlesen: GVOBl. M-V 2024 Nr. 14 vom 28. Juni 2024, S. 347 bis 350. Das PDF ist frei und ohne Anmeldung abrufbar. Was dort nicht steht, ist eine Auskunftspflicht vor jedem Bodeneingriff — das wird landauf, landab falsch wiedergegeben.

Was § 5 KampfmVO M-V wirklich verlangt

  • Absatz 1 — die Grundpflicht. Bodeneingreifende Maßnahmen dürfen nur vorgenommen oder in Auftrag gegeben werden, soweit dadurch keine Gefahren durch im Boden befindliche Kampfmittel entstehen. Wer solche Maßnahmen vornimmt oder beauftragt, muss sich im Zweifel Kenntnis darüber verschaffen, ob das Grundstück auf einer Kampfmittelbelastungsfläche liegt — durch die kostenfreie Online-Abfrage im MV-Serviceportal oder durch eine gebührenpflichtige Abfrage beim LPBK M-V. Die Pflicht greift also im Zweifelsfall, nicht ausnahmslos, und sie ist auf genau diese eine Frage gerichtet.
  • Absatz 2 — Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Liegt das Vorhaben auf einer Kampfmittelbelastungsfläche, bedarf der Bodeneingriff einer Freigabe oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des LPBK M-V. Die Freigabe wird erst erteilt, nachdem eine Kampfmittelsondierung nach einem vom LPBK M-V erstellten oder genehmigten Räumkonzept durchgeführt wurde. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ausschließlich für die angegebene Maßnahme.
  • Absatz 3 — die wichtige Ausnahme. Erfolgen die Arbeiten in Tiefenlagen bereits bestehender Medienträger, innerhalb vorhandener Trassen (zum Beispiel bei Straßen, Wegen und Plätzen) oder in Bebauungen, die nach 1945 entstanden oder grundhaft ausgebaut und saniert wurden, entfallen die Pflichten nach Absatz 1 und 2. Das ist in Rostock der praktisch wichtigste Fall: Leitungs- und Straßenbau im Wiederaufbaubestand.

Verstöße gegen § 5 sind nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 bußgeldbewehrt — soweit nicht eine Ausnahme nach § 5 Absatz 3 vorliegt. Der Rahmen liegt nach § 8 Absatz 2 bei bis zu 1.000 Euro; für die schwereren Tatbestände (unter anderem Arbeiten ohne Berechtigung nach § 3, Berühren oder Bewegen von Kampfmitteln nach § 7) bei bis zu 5.000 Euro.

Zwei weitere Vorschriften werden regelmäßig übersehen:

  • § 3 Absatz 1 KampfmVO M-V — Aufsuchen, Freilegen und Bergen ist außer dem LPBK M-V nur Unternehmen gestattet, die das LPBK selbst beauftragt hat oder in deren Beauftragung durch Dritte es nach fachlicher Prüfung eingewilligt beziehungsweise die es vor Aufnahme der Arbeiten genehmigt hat. Sie können eine Räumfirma also nicht einfach beauftragen und loslegen.
  • § 6 Absatz 3 KampfmVO M-V — wer Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen beauftragt, muss die Ergebnisse dem LPBK M-V unverzüglich zur Verfügung stellen. Auch das ist bußgeldbewehrt.

Das Verfahren, Schritt für Schritt

  1. Kampfmittelbelastungsauskunft (KMBA) einholen. Zwei Wege: online über das MV-Serviceportal — kostenlos, Ergebnis sofort, ohne Unterlagen, bis zu fünf Flurstücke pro Antrag. Oder per Formular, E-Mail oder Post — 82 Euro, Bearbeitungsdauer rund zwei Wochen, erforderlich sind ausgefüllter Antrag, Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag), Kartenmaterial oder Vektordaten, bei Vertretung eine Vollmacht. Auch wenn die Pflicht nach § 5 Absatz 1 nur im Zweifel greift: In Rostock haben Sie diesen Zweifel fast immer, und der Online-Weg kostet Sie zwei Minuten.
  2. Ergebnis auswerten. Liegen dem MBD M-V für die abgefragten Flurstücke keine Anhaltspunkte für eine Kampfmittelgefahr vor, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt beziehungsweise direkt zum Download bereitgestellt. Der Bodeneingriff kann beginnen.
  3. Liegt das Vorhaben auf einer Belastungsfläche, greift § 5 Absatz 2. Dann braucht der Bodeneingriff eine Freigabe oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des LPBK M-V, und die Freigabe setzt eine Kampfmittelsondierung nach einem vom LPBK M-V erstellten oder genehmigten Räumkonzept voraus. Das ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung — und der Punkt, an dem meine Arbeit beginnt.
  4. Weiterführende Prüfung (WfP) beim MBD M-V. Sie umfasst insbesondere die historisch-genetische Recherche und die Luftbildauswertung und ist immer kostenpflichtig nach KaBeKostVO M-V. Der MBD M-V nennt dafür derzeit rund sechs Monate Bearbeitungszeit. Das ist der eigentliche Terminrisikopunkt in M-V.
  5. Gefährdungsabschätzung und Einstufung. Bestätigt sich ein Verdacht, führt der MBD M-V eine Gefährdungsabschätzung durch. Die Fläche wird im Kampfmittelkataster M-V mit Nummer, Bezeichnung und Kategorie 1 bis 4 nach BFR KMR geführt.
  6. Sondierung und Freilegung durch den Bauherrn. Untersuchung, Sondierung, Freilegung, Bergung und Beseitigung werden vom MBD M-V überwacht und genehmigt. Die Kosten für Sondierung und Freilegung trägt der private Grundstückseigentümer.
  7. Im Fundfall. Kampfmittel weder berühren noch bewegen — § 7 Absatz 1 verbietet das ausdrücklich —, Fundort merken oder aus sicherer Entfernung markieren, unverzüglich die Polizei über 110 beziehungsweise die örtliche Ordnungsbehörde verständigen. Diese informiert den MBD M-V. Der MBD M-V hält an vier Außenstellen rund um die Uhr zwei Teams in Rufbereitschaft.
  8. Geltungsdauer beachten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer der Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Vorhaben gilt sie drei Jahre ab Ausstellung. Bei gestreckten Bauabschnitten — in Rostock der Normalfall bei Quartiersentwicklungen — muss neu abgefragt werden.

Behördengebühren, soweit belegt

  • Kampfmittelbelastungsauskunft online beim MBD M-V: kostenlos, seit Januar 2024.
  • Kampfmittelbelastungsauskunft per E-Mail oder Post: 82 Euro.
  • Weiterführende Prüfung (Luftbildauswertung, historische Recherche): immer kostenpflichtig, Gebühren und Auslagen nach Aufwand gemäß KaBeKostVO M-V.
  • Soforteinsatz nach Zufallsfund: für den meldenden Bürger beziehungsweise den Grundstückseigentümer in der Regel kostenfrei, weil Gefahrenabwehrmaßnahme. Ausnahmen sind schuldhaftes Verhalten des Eigentümers oder der Erwerb der Liegenschaft mit entsprechender Ausschlussklausel — dann wird in Rechnung gestellt.
  • Kostentragung im Übrigen: Das Land M-V finanziert Entschärfen, Bergen, Sprengen, Zwischenlagern, Befördern und Vernichten von Kampfmitteln für kommunale und private Grundstückseigentümer. Sondierung und Freilegung zahlt der private Eigentümer. Bei bundeseigenen Liegenschaften trägt der Bund die Kosten.

Diese Kostenteilung ist kontraintuitiv: Der spektakuläre Teil ist für Sie kostenlos, der Teil, der auf der Baustelle Zeit und Geld kostet, nicht.

Nicht ermittelbar und deshalb hier ohne Zahlen: die Einzelbeträge und Stundensätze des Gebührenverzeichnisses zur KaBeKostVO M-V. Die Seite des Landesrechtsportals lieferte nur eine Rahmen- beziehungsweise Loginseite. Ein in einer Suchzusammenfassung genannter Stundensatz ließ sich nicht an der Quelle verifizieren und wird hier deshalb nicht genannt.

Zur Größenordnung realer Räummaßnahmen in Rostock — das sind Bauherren- und Behördenangaben, keine Gebühren und keine Preise von mir: die wasserseitige Sondierung und Bergung für die Warnowbrücke im Stadthafen lag bei rund 900.000 Euro.

Kampfmittelfunde und Räummaßnahmen in Rostock

Das Folgende sind keine Beispiele, sondern dokumentierte Vorgänge mit Datum, Ort und Quelle: vier Funde und drei Räum- beziehungsweise Sondierungsmaßnahmen ohne Fund. Beides gehört zum Bild. Der Aufwand entsteht nämlich am Verdachtspunkt, nicht erst am Kampfmittel.

  • 19. Juli 2015 — Petriviertel. Fund. Bei bauvorbereitenden Arbeiten wurde ein metallischer Gegenstand im Boden entdeckt: eine Brandbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Der unmittelbare Umkreis wurde evakuiert, betroffen waren fünf Straßen (Beim Eislager, Gerberbruch, Küterbruch, Oberhalb des Gerberbruches, Warnowstraße). In der Sporthalle im Petriviertel wurde eine Betreuungsstelle eingerichtet.
  • 29. August 2018 — Evershagen, Baustelle Kreuzungsbauwerk an der Stadtautobahn. Fund. Bei Bauarbeiten wurde eine Brandbombe gefunden. Die Stadtautobahn wurde in beiden Richtungen gesperrt, die Straßenbahnlinien 1 und 5 endeten in Marienehe, die Kleingartenanlage Schöne Aussicht wurde evakuiert. Der Blindgänger musste vor Ort gesprengt werden.
  • 25. bis 27. März 2019 — Innenstadt, Baustelle August-Bebel-Straße am Rosengarten. Fund. Auf einer Wohnungsbaustelle wurde eine 250 Kilogramm schwere Sprengbombe gefunden. Der Evakuierungsradius betrug bis zu 1.000 Meter, rund 10.000 Rostocker mussten ihre Wohnungen verlassen. Schulen und Kindertagesstätten im Radius blieben geschlossen, Pflegeeinrichtungen wurden am Vorabend geräumt, Straßenbahn- und Busverkehr wurden ausgesetzt, die Stadthalle diente als Betreuungsstelle. Der Sprengmeister des Munitionsbergungsdienstes M-V brauchte knapp eine halbe Stunde. Ein Zünder war beim Aufschlag beschädigt worden — der zweite war noch scharf. Eine Fundtiefe ist in keiner der verfügbaren Quellen genannt und wird hier deshalb nicht angegeben.
  • Meldung vom 10. April 2020 — Überseehafen, Bereich Breitling, 4,5 Meter Wassertiefe. Fund. Bei der computergestützten Messdatenerfassung zur Vorbereitung von Vertiefungsbaggerungen wurde im Rahmen einer systematischen Absuche auf großkalibrige Munition eine amerikanische Fliegerbombe vom Typ GP 100 entdeckt. Der Zünder ließ sich wegen des Zustands nicht sicher entfernen, die Bombe war nicht transportfähig. Angesetzt wurde eine kontrollierte Sprengung am 15. April 2020 mit 500-Meter-Sicherheitsradius, federführend der Munitionsbergungsdienst des LPBK M-V in Abstimmung mit Naturschutz-, Fischerei- und Polizeibehörden sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund. Die zitierte Quelle vom 10. April 2020 berichtet die Sprengung als Planung; einen erreichbaren Beleg für den Vollzug habe ich nicht gefunden und behaupte ihn deshalb nicht.
  • Stand der Berichterstattung vom 6. März 2025 — Mühlendamm / Bleichergraben. Sondierung, kein gemeldeter Fund. Bei der Kampfmittelsondierung für den Ersatzneubau der Brücke wurden Verdachtspunkte im Bleichergraben ermittelt; der Nordkurier formuliert selbst nur, es sei davon auszugehen, dass Blindgänger vorhanden sind. Die Räumung muss vor Baubeginn erfolgen. Die damals für das erste Quartal 2026 geplante Behelfsbrücke verzögerte sich, der Fertigstellungstermin Ende 2027 galt als nicht haltbar. Erschwerend wirkten dichte Altlasten und die Nähe zu Trinkwasserschutzzonen. Projektsteuerung: Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung. Fortgeschriebene Kosten- und Termindaten wurden für April 2025 angekündigt und sind hier nicht ausgewertet.
  • August bis Dezember 2025 — Warnowquartier am Ostufer der Unterwarnow (Dierkower Damm). Sondierung, kein gemeldeter Fund. Flächige Kampfmittelsondierung der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen sowie gezielte Prüfung zweier Verdachtspunkte, im November 2025 mit Separationsanlage. Bauherrin ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ausführendes Unternehmen die Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH (GFKB). Baukosten des ersten Bauabschnitts rund 2,9 Mio. Euro. Der zweite Bauabschnitt wird vor Erschließungsbeginn sondiert, Gründungsarbeiten sind ab Ende 2026 geplant.
  • Abgeschlossen Anfang Februar 2026, Meldung der Stadt vom 13. Februar 2026 — Stadthafen, Bereich Christinenhafen. Bergung ohne Kampfmittelfund. Wasserseitige Kampfmittelsondierung und -bergung für den Neubau der Warnowbrücke. 14 Verdachtspunkte waren im Vorfeld durch Sondierungsmaßnahmen aufgefallen und mussten geprüft werden, zwölf davon im Bereich der Kaikante, zwei in größerer Tiefe. Kampfmittel wurden nicht gefunden — geborgen wurden Fahrräder, Kinderwagen, Kabelreste und ein Absperrpoller. Kosten für Sondierung und Bergung rund 900.000 Euro.

Der letzte Punkt ist der lehrreichste. 900.000 Euro, kein einziges Kampfmittel. Das ist kein Fehlschlag, sondern der Regelfall: Ein Verdachtspunkt muss abgearbeitet werden, unabhängig davon, was am Ende darunter liegt. Wer diesen Aufwand erst einplant, wenn die Anomalie schon gemessen ist, plant zu spät.

Zwei der vier Rostocker Funde waren Brandbomben, keine großen Sprengbomben. Der MBD M-V weist ausdrücklich darauf hin, dass die Detonation einer 2-Zentimeter-Sprenggranate mit nur 10 Gramm Sprengladung in der Regel zu tödlichen Verletzungen führt und dass bereits eine unkontrolliert explodierende Handwaffenpatrone schwere Verletzungen verursacht. Sein Fundspektrum reicht von der einzelnen Infanteriepatrone bis zu Bomben von 250, 500 und 1.000 Kilogramm. Nicht die große Bombe ist das häufigste Problem, sondern das Kleinzeug.

Zur landesweiten Einordnung: Der MBD M-V hatte 2023 366 Soforteinsätze mit zusammen über 6,9 Tonnen geborgener Kampfmittel — 188 Einsätze mit ehemals reichseigenen und 24 mit ehemals alliierten Kampfmitteln, bei 2.255 Einsatzstunden und 46.951 gefahrenen Kilometern. 2022 waren es 343 Einsätze mit 4,76 Tonnen. Seit Einführung des Katasters im Jahr 2000 rund 10.866 Einsätze mit über 224,1 Tonnen. Im Schnitt rückt mehr als einmal pro Tag ein Team aus.

Zwei Klarstellungen. Erstens: Die Jahresberichte des MBD M-V weisen die Einsätze nur nach den vier Außenstellen Schwerin, Mellenthin, Mirow und Jessenitz aus, nicht nach Städten. Wie viele dieser Einsätze auf Rostock entfallen, ist nicht belegt. Ein Jahresbericht für 2024 oder 2025 war nicht auffindbar; der letzte verfügbare ist der für 2023. Zweitens: Für die Jahre 2021 bis 2024 ließ sich kein Rostocker Blindgängerfall mit Evakuierung an einer Quelle verifizieren. Das heißt nicht, dass es keinen gab — es heißt, dass ich hier nichts behaupte, was ich nicht belegen kann.

Was ich in Rostock mache

Ich bin Hannes Fisler, Inhaber der EOD Mastery Sentry UG & Co. KG in Niehof 1, 23743 Grömitz. Ich arbeite mit der Erlaubnis nach § 7 SprengG Nr. 35-2025 und dem Befähigungsschein nach § 20 SprengG Nr. 39/2024-HL. Von Grömitz bis Rostock sind es rund 180 Kilometer über A1 und A20, knapp zwei Stunden Fahrzeit. Das ist Anfahrt am selben Tag, kein Wochenendeinsatz mit Hotelplanung — und der Grund, warum ich auch kurzfristige Termine in Rostock annehmen kann.

Was ich für Ihr Vorhaben übernehme:

  • Kampfmittelvorerkundung — bevor Sie in die weiterführende Prüfung laufen. Ich ordne das Ergebnis Ihrer Kampfmittelbelastungsauskunft ein, lese die Kataster- und Luftbildaussagen des MBD M-V und sage Ihnen, welcher Sondierungsaufwand daraus tatsächlich folgt. Bei rund sechs Monaten Bearbeitungszeit für die WfP entscheidet dieser Schritt, ob Ihr Terminplan hält. Denken Sie dabei an § 6 Absatz 3 KampfmVO M-V: Ergebnisse beauftragter Luftbildauswertungen und historischer Recherchen müssen dem LPBK M-V unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
  • Kampfmittelsondierung — flächenhafte Sondierung der künftigen Bau- und Verkehrsflächen nach einem vom LPBK M-V erstellten oder genehmigten Räumkonzept, weil § 5 Absatz 2 KampfmVO M-V genau das zur Voraussetzung der Freigabe macht. Wie das in Rostock aussieht, zeigt das Warnowquartier, wo die Sondierung der Erschließung bauabschnittsweise vorausläuft (Bauherrin: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ausführend: GFKB — ein Fremdprojekt, an dem ich nicht beteiligt bin).
  • Bohrlochsondierung — für alles, was tiefer geht, als die Oberflächenmessung reicht. Im Christinenhafen lagen von 14 Verdachtspunkten zwei „in größerer Tiefe“; bei Pfahlgründungen, Tiefgaragen und Baugruben in der Rostocker Innenstadt ist die Sondierung im Bohrloch der einzige Weg, der die Gründungstiefe wirklich abdeckt. Ohne sie deckt Ihr Räumkonzept nicht die Tiefe ab, in der Sie tatsächlich gründen — und die Freigabe nach § 5 Absatz 2 hängt am Räumkonzept.
  • Baubegleitende Kampfmittelräumung — wenn nicht vorab flächig geräumt werden kann, begleite ich den Aushub. Jeder Löffel läuft unter Aufsicht, die Sohle wird schichtweise nachgemessen. Das ist der Regelfall dort, wo Altlasten und Kampfmittelverdacht zusammenfallen — am Mühlendamm hat genau diese Kombination den Brückenbau aus dem Zeitplan geworfen (Fremdprojekt, Projektsteuerung: Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung).
  • Räumstellenleitung — die verantwortliche Person nach § 20 SprengG auf Ihrer Räumstelle. Dazu gehört die Abstimmung mit dem Munitionsbergungsdienst M-V und die Dokumentation, die die Behörde für Aufsicht und Freigabe braucht: Anzeige des Arbeitsbeginns, unverzügliche Meldung und Übergabe geborgener Kampfmittel, Arbeits- beziehungsweise Abschlussbericht nach § 3 Absatz 2 KampfmVO M-V. Wenn Ihnen für ein laufendes Los die Leitung fehlt, stelle ich sie.
  • Kurzfristige Einsätze — wenn der Bagger auf etwas gestoßen ist und die Baustelle steht. Das Entschärfen, Bergen und Sprengen ist Sache des MBD M-V, dort rufen Sie über 110 an. Was ich mache: die Baustelle bewerten, den Umgriff sondieren und die Sondierungsergebnisse so aufbereiten, dass das LPBK M-V die nicht betroffenen Bereiche freigeben kann — statt tagelang komplett stillzustehen.

Ein Punkt vorweg, damit es keine Verzögerung gibt: Nach § 3 Absatz 1 KampfmVO M-V braucht die Beauftragung eines Räumunternehmens durch Dritte die Einwilligung oder die Genehmigung des LPBK M-V, bevor die Arbeiten beginnen. Diesen Schritt bereite ich mit vor, er gehört in den Terminplan.

Was ich nicht mache: Ihnen eine Kampfmittelfreiheit zusagen oder eine Fläche freigeben — die Freigabe nach § 5 Absatz 2 KampfmVO M-V ist ein Hoheitsakt des LPBK M-V, kein Ergebnis meiner Leistung. Und ich ersetze keine Auskunft, die Sie in zwei Minuten kostenlos online bekommen. Holen Sie die Kampfmittelbelastungsauskunft ein — sie ist im Zweifelsfall vorgeschrieben, sie ist gratis, und sie ist die Grundlage für jedes Angebot, das ich Ihnen schreibe.

Wenn das Ergebnis vorliegt: Sie erreichen mich unter +49 160 93852934 und ems.kampfmittelbergung@gmail.com. Schicken Sie mir die Auskunft, die Lagepläne und die geplante Aushubtiefe mit — dann bekommen Sie eine belastbare Aussage statt einer Rückfrageschleife.

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