Warum Kiel belastet ist
Kiel war Stützpunkt der Kriegsmarine, östlicher Endpunkt des Nord-Ostsee-Kanals und Standort von drei Großwerften: Howaldtswerke, Deutsche Werke Kiel und Friedrich Krupp Germaniawerft, überwiegend am Ostufer der Förde. Daraus folgt die heutige Belastung. Die Angriffsziele lagen mitten im dicht bebauten Stadtgebiet, die Arbeiterwohnviertel unmittelbar daneben.
Zwischen Juli 1940 und Mai 1945 flogen RAF und USAAF 90 Luftangriffe auf Kiel. Abgeworfen wurden 44.000 Sprengbomben, 900 Luftminen und rund 500.000 Brandbomben.
- 2. Juli 1940: erster RAF-Angriff auf Kiel.
- 14. Mai 1943: 368 Todesopfer, zweitschwerster Angriff des gesamten Krieges auf die Stadt; zusammen mit dem Angriff vom 13. Dezember 1943 etwa 500 Tote und erhebliche Zerstörungen in der Innenstadt.
- 4. und 4./5. Januar 1944: Angriffe von USAAF und RAF. Getroffen wurden unter anderem das Kollegiengebäude der Universität und Matrosenkasernen, schwer beschädigt wurden Messegebäude und Hansahotel.
- 16./17. August 1944: Suchsdorf wird zu 80 Prozent zerstört.
- 26. August 1944: schwerster Angriff des Krieges auf Kiel. 800 Maschinen werfen zwischen 22:55 und 23:20 Uhr rund 300 Luftminen, 1.000 Sprengbomben und 100.000 Brandbomben ab; 2.066 Wohnhäuser werden vollständig zerstört.
- 30. August 1944: über 600 Bomber greifen die Wik, den Bereich von Hassee bis Schulensee sowie Ellerbek und Dietrichsdorf an.
- 3./4. Mai 1945: letzter Angriff, es ist der 633. Fliegeralarm der Stadt.
Bilanz am Kriegsende: 35 Prozent aller Gebäude zerstört, weitere 40 Prozent beschädigt. Bei den Wohnungen waren 40 Prozent zerstört, 40 Prozent beschädigt, nur 20 Prozent unversehrt. Fast 3.000 Tote, über 5.000 Verletzte. Von rund 272.000 Einwohnern Ende 1939 wurden 167.000 obdachlos. Die Werft Deutsche Werke Kiel war zu zwei Dritteln zerstört, über der Stadt lagen mehr als fünf Millionen Kubikmeter Trümmerschutt.
Woher welche Zahl stammt. Die Gesamtzahlen oben – 90 Angriffe, 44.000 Sprengbomben, 900 Luftminen, 500.000 Brandbomben, 35 und 40 Prozent Zerstörung, fast 3.000 Tote, 167.000 Obdachlose, 633. Fliegeralarm – stehen im Wikipedia-Artikel „Luftangriffe auf Kiel". Die Detailangaben zu einzelnen Angriffstagen – 368 Tote am 14.05.1943, 80 Prozent Zerstörung in Suchsdorf am 16./17.08.1944, 2.066 vollständig zerstörte Wohnhäuser am 26.08.1944 und über 600 Bomber am 30.08.1944 – stammen dagegen aus dem Kiel-Wiki, einem Community-Wiki. Amtlich bestätigt sind sie nicht. Dasselbe gilt für die dort genannten rund 30.000 Tonnen abgeworfener Bomben und die Einstufung Kiels als sechstschwerst betroffener deutscher Ballungsraum. Ich führe diese Angaben an, kennzeichne sie aber als das, was sie sind.
Hinzu kommt eine schleswig-holsteinische Besonderheit, die der Kampfmittelräumdienst seinen Bescheiden als Merkblatt beilegt: Schleswig-Holstein war zum Kriegsende das letzte nicht durch alliierte Streitkräfte besetzte Land. Wehrmachtseinheiten zogen sich hierher zurück, etwa 1,5 Millionen Soldaten entledigten sich im Wissen um die bevorstehende Gefangennahme allerorts ihrer Waffen, Munition und Ausrüstung. In Kiel ist deshalb neben Abwurfmunition auch mit verstreuter Infanterie-, Hand- und Werfermunition zu rechnen. Was in Kieler Sondierungen tatsächlich auftaucht, ist beides – Abwurfmunition und liegengebliebenes Kriegsgerät. Im Kieler Süden waren es drei leere INC-30-Brandbomben, zwei Karabiner M1 und drei Waffenteile.
Was ich bewusst nicht behaupte: Eine amtliche Blindgängerquote für Kiel ist nicht veröffentlicht. Die verbreitete Faustzahl von rund 10 Prozent kursiert als Schätzung, nicht als behördliche Kennzahl; ich rechne Ihnen damit nicht vor, wie viele Bomben in Ihrem Baufeld liegen. Maßgeblich ist die Kampfmittelvorerkundung für die konkrete Fläche.
Belastungsschwerpunkte in Kiel
Maßgeblich ist nicht der Stadtteilname, sondern die Gemarkung. Die Anlage zu § 4 Absatz 2 der Kampfmittelverordnung (Stand 8. April 2025) führt 43 Gemarkungen der Landeshauptstadt Kiel auf, darunter Dietrichsdorf, Ellerbek, Friedrichsort, Gaarden, Hammer, Hassee, Hasseldieksdamm, Holtenau, Meimersdorf, Mettenhof, Moorsee, Neumühlen, Oppendorf, Pries, Projensdorf, Rönne, Russee, Schlüsbek, Schwartenbek, Seekamp, Suchsdorf, Wellingdorf, Wellsee und Wik sowie die Buchstaben-Gemarkungen Kiel-D bis Kiel-W für das innerstädtische Kerngebiet.
Zwei ehrliche Einschränkungen dazu: Erstens sind nicht alle Kieler Gemarkungen aufgeführt, in der Nummernfolge fehlen unter anderem 012503, 012506, 012507, 012512 und 012522. Der Satz „ganz Kiel ist anfragepflichtig" wäre also falsch, richtig ist: die Prüfung erfolgt gemarkungsscharf. Zweitens lässt sich aus der Verordnung nicht ablesen, welche Stadtteile hinter den Buchstaben-Gemarkungen Kiel-D bis Kiel-W stehen; dafür gilt der Gemarkungsname aus dem Liegenschaftskataster oder die interaktive Karte des Kampfmittelräumdienstes. Praktisch heißt das für Kiel trotzdem: von der Anfragepflicht ist eher auszugehen als nicht.
Ein Stolperstein für Ortskundige: Oppendorf steht zweimal in der Anlage – einmal als Kieler Gemarkung mit dem Schlüssel 012517 und einmal als Schönkirchener Gemarkung mit dem Schlüssel 012737. Wer nur den Namen abgleicht und nicht den Schlüssel, prüft unter Umständen die falsche Gemarkung.
| Bereich | Warum |
|---|---|
| Ostufer: Gaarden, Ellerbek, Wellingdorf, Neumühlen-Dietrichsdorf | Hier lagen die Werften Howaldtswerke, Deutsche Werke Kiel und Germaniawerft, also die eigentlichen Angriffsziele, mit den Wohnvierteln direkt daneben. Wie hart getroffen wurde, zeigt die Werft Deutsche Werke Kiel: zu zwei Dritteln zerstört. Belege von heute: Gaarden-Ost 30.11.2025 mit knapp 6.900 Evakuierten, Dietrichsdorf 14.04.2024 mit rund 7.300 und 06.09.2026 mit 5.235 Evakuierten. |
| Schwentinemündung und Ostpreußenviertel Dietrichsdorf (Masurenring, Insterburger Straße) | Fundhäufung im selben Umfeld: zwei belegte Bombenlagen innerhalb von rund zweieinhalb Jahren – am 14.04.2024 in der Schwentinemündung auf Höhe Seefischmarkt und am 06.09.2026 in der Insterburger Straße. Die Bombe vom September 2026 lag in rund vier Metern Tiefe und wurde über einen Bombenhinweispunkt der Luftbildauswertung lokalisiert, nicht durch Zufall gefunden. |
| Kiel-Suchsdorf (Westufer) | Unterschätzter Schwerpunkt. Suchsdorf wurde am 16./17.08.1944 zu 80 Prozent zerstört (Angabe des Kiel-Wiki). Seit 2025 zwei Bombenlagen mit Großevakuierung: 15.11.2025 (US-Bombe 500 kg, rund 3 bis 3,5 m tief, 1.740 Evakuierte) und 15.03.2026 (US-Bombe 250 kg, 4.745 Evakuierte in Kiel plus 701 in Kronshagen). Beide Male war die B 76 (Olof-Palme-Damm) gesperrt, im November 2025 zusätzlich die Bahnstrecke Kiel–Eckernförde. |
| Kiel-Wik | Marinestützpunkt und Tirpitzhafen; mit dem Aufbau der Kriegsmarine ab 1935 wuchs die Bedeutung des Standorts und damit seine Rolle als Angriffsziel. Nach Darstellung des Kiel-Wiki gehörte die Wik am 30.08.1944 zu den Angriffszielen. Aktueller Beleg: 06.07.2025 US-Fliegerbombe 500 kg mit Heckzünder im Bereich Elendsredder, 3.360 Menschen aus 2.455 Haushalten evakuiert. |
| Holtenau, Schleusen und Nord-Ostsee-Kanal | Kiel war Endpunkt des Nord-Ostsee-Kanals, die Schleusenanlagen waren strategisches Ziel. Bei der landseitigen Kampfmittelsondierung für den Ersatzneubau der Kleinen Schleuse Holtenau wurde der Rest einer amerikanischen 250-kg-Fliegerbombe gefunden; vor der Bergung musste ein Umkreis von 500 Metern evakuiert werden. Die wasserseitige Sondierung lief parallel (Stand 22.12.2025). |
| Friedrichsort und Pries | Rüstungsstandort im Norden. Das Werk Friedrichsort der Deutsche Werke Kiel AG ging aus der Kaiserlichen Werft hervor und produzierte Torpedos und Torpedorohre, unter anderem den G7a sowie Rohre für die U-Boot-Typen VII C und XXI. Beide Gemarkungen stehen in der Anlage zur Kampfmittelverordnung. |
| Innenstadt und Kerngebiet (Gemarkungen Kiel-D bis Kiel-W) | Die Angriffe vom 14.05.1943 und 13.12.1943 richteten erhebliche Zerstörungen in der Innenstadt an. Für Bauherren heikel: Trümmerschutt und Auffüllungen aus dem Wiederaufbau überlagern die Bombentrichter und erschweren sowohl die Luftbildauswertung als auch die spätere Sondierung. Der Kampfmittelräumdienst nennt Schutt- und Bodenüberlagerung ausdrücklich als Grund, weshalb Blindgängerhinweispunkte übersehen werden können. |
| Wasserflächen der Kieler Förde und Kieler Bucht | Eigener Belastungstyp, von der Verordnung ausdrücklich erfasst (§ 2 Absatz 1 KmVO, einschließlich der beiden Küstenmeere). 2018 wurden 221 Munitionskörper aus dem Fahrwasser der Kieler Förde geräumt. Von 3.896 zwischen 1940 und 1945 in die Kieler Bucht eingebrachten britischen Grundminen gilt ein Restbestand von etwa 20 Prozent als ungeklärt; 192 wurden zuletzt lokalisiert, verlagert oder gesprengt. Am Ausgang der Förde liegt das Versenkungsgebiet Kolberger Heide. |
| Kieler Süden / Meimersdorfer Höhen | Neubaugebiet mit realer Sondierpflicht, also kein klassischer Zielraum und trotzdem sondiert. Vor Erschließung und Hochbau wurde die Kampfmittelfreiheit über ein Bohrlochraster mit 1,50 m Abstand und 1,30 m Reihenabstand hergestellt, Bohrungen 6 bis 12 m tief. Übergeben wurden drei leere INC-30-Brandbomben, zwei Karabiner M1, drei Waffenteile und Metallschrott (veröffentlicht 24.01.2024, ausgeführt von der AGK Kampfmittelbergung e.K.). |
| Umland an der Förde: Mönkeberg, Schönkirchen, Oppendorf, Heikendorf, Schwentinental, Kronshagen | Die Kieler Belastung endet nicht an der Stadtgrenze, sie folgt der Förde. Auch das Umland steht in der Anlage zu § 4 Absatz 2 KmVO — teils unter dem Ortsnamen (Mönkeberg, Schönkirchen, Oppendorf, Kronshagen), teils unter abweichenden Gemarkungsnamen: Heikendorf erscheint als Altheikendorf, Möltenort, Neuheikendorf und Schrevenborn, Schwentinental als Klausdorf, Raisdorf und Rosenfeld. Wer nur den Ortsnamen in der Liste sucht, findet ihn dort nicht. Belege: 16.08.2026 US-Fliegerbombe 500 kg auf einem Feld zwischen Flüggendorf und Oppendorf in Schönkirchen, 07.06.2026 Weißphosphor-Fund auf dem Steg der Seebadeanstalt Heikendorf (LKA-SH, PM 6291147). |
Was in Schleswig-Holstein vorgeschrieben ist
Zuständig ist nicht die Stadt Kiel. Zuständig ist das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Abteilung 3, Dezernat 33 – Kampfmittelräumdienst, Sachgebiet 331. Nach § 2 Absatz 1 Kampfmittelverordnung ist das für Inneres zuständige Ministerium als Landesordnungsbehörde für die Kampfmittelbeseitigung auf allen Land- und Wasserflächen einschließlich der beiden Küstenmeere zuständig. Weder Bauaufsicht noch Feuerwehr noch das Kieler Rathaus erteilen die Auskunft; die Stadt übernimmt nach § 2 Absatz 3 KmVO nur die unterstützenden Maßnahmen, also Absperrung, Verkehrslenkung, Information und Evakuierung. Wer beim Bauamt anfragt, verliert Wochen.
- Anschrift: Lärchenweg 17, 24242 Felde (Kreis Rendsburg-Eckernförde). In älteren Fachquellen – etwa im Anhang A-1.3.15 der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung – steht noch der frühere Sitz „Mühlenweg 166, 24116 Kiel". Maßgeblich ist Lärchenweg 17 in Felde.
- Antrag: ausschließlich per E-Mail an kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de. Hinweis der Behörde: kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten. Luftbildauswertung: Luftbildauswertung@mzb.landsh.de.
- Telefon: Geschäftsstelle 04340 4049-3, Servicebüro für die Abstimmung von Sondierarbeiten 04340 4049-410 und -412, LKA-Zentrale 0431 160-46003.
- Munitionsfund rund um die Uhr: Polizei 110 oder Lagezentrum des Innenministeriums 0431 160-0. Für Kieler Evakuierungslagen betreibt die Berufsfeuerwehr Kiel zusätzlich die Servicenummer 0431 5905-555, nur einsatzbezogen und ohne Kampfmittelauskunft.
Verwechslungsgefahr: In Mecklenburg-Vorpommern ist eine völlig andere Stelle zuständig, nämlich der Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V, Dezernat 320. Dessen Auskunft ist online und kostenfrei, die schleswig-holsteinische ist kostenpflichtig. Wer in Kiel nach dem M-V-Verfahren vorgeht, steht ohne Bescheid da.
Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KmVO) vom 29. April 2025, verkündet im GVOBl. Schleswig-Holstein Nr. 2025/58 vom 30. April 2025, in Kraft seit 1. Mai 2025. Sie hat die alte Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 abgelöst. Merkblätter und Serviceseiten, die noch die Fassung von 2012 zitieren, sind nicht mehr aktuell. Ermächtigungsgrundlage: § 165 Absatz 2 Satz 2 und § 175 Absatz 1 Landesverwaltungsgesetz.
Die für Bauherren wichtigen Vorschriften:
- § 4 Absatz 1 KmVO: Pflicht zur kostenpflichtigen Auskunft vor Errichtung baulicher Anlagen und anderen Eingriffen in den Baugrund, ausdrücklich auch bei Baugruben, bei Arbeiten an Versorgungsinfrastruktur und bei Maßnahmen zur Bodenerkundung.
- § 4 Absatz 2 KmVO: Die Pflicht gilt für die in der Anlage aufgeführten Gemarkungen, für Kiel sind es 43.
- § 4 Absatz 4 KmVO: Für Versorgungsinfrastruktur können kostenpflichtige Arbeitsfreigabebescheinigungen entlang eines Trassenverlaufs erteilt werden.
- § 4 Absatz 6 KmVO: Auskünfte gelten fünf Jahre, danach ist erneut anzufragen.
- § 3 KmVO: Das LKA kann gestatten oder anordnen, dass Eigentümer ein geeignetes Unternehmen mit der Kampfmittelbeseitigung beauftragen. Dieses Unternehmen muss die Arbeiten zwei Wochen vor Beginn und innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung schriftlich anzeigen und das Ergebnis unverzüglich mitteilen.
- § 5 Absatz 1 und § 7 KmVO: Anzeigepflicht bei Fund; Verbot, Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, sie in Besitz zu nehmen, weiterzugeben oder zu beseitigen.
- § 8 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 KmVO: Wer mit der Errichtung baulicher Anlagen beginnt oder in den Baugrund eingreift, ohne die erforderliche Auskunft eingeholt zu haben, handelt ordnungswidrig – Geldbuße bis 50.000 Euro. Verstöße gegen Anzeigepflichten und Berührungsverbot: bis 5.000 Euro.
Stellt der Kampfmittelräumdienst einen Verdacht fest, ergeht eine Verfügung zur Durchführung von Sondierungsmaßnahmen auf Grundlage der §§ 174, 176 LVwG in Verbindung mit der Kampfmittelverordnung, mit Rechtsbehelfsbelehrung (Klage binnen eines Monats beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig). Ein realer Kieler Fall: Aktenzeichen LBA-2021-4061 vom 27.04.2022 zur Fläche Westring 444, veröffentlicht als Anlage 13 im Bebauungsplanverfahren 1039 der Landeshauptstadt Kiel.
Das Verfahren Schritt für Schritt:
- Anfragepflicht prüfen. Maßgeblich ist die Gemarkung, nicht der Stadtteilname. Gemarkungsliste und interaktive Karte des Kampfmittelräumdienstes geben Auskunft.
- Antrag zusammenstellen. Erforderlich sind das Formblatt „Antrag zur Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung" mit Angaben zu Antragsteller, Eigentümer, Rechnungsempfänger, Bauvorhaben, Gemarkung, Flur, Flurstück, Art des Bodeneingriffs, Verlegetiefe vorhandener Leitungen und Ansprechpartner vor Ort, ein Lageplan im Maßstab 1:1.000 bis 1:10.000 mit vorhandener Bebauung und geplantem Vorhaben sowie eine Vollmacht des Grundeigentümers, wenn der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist. Ins Feld „Bemerkungen" gehören bekannte frühere Bodeneingriffe, vorhandene Gutachten und Kenntnisse zu Kriegseinwirkungen, das verkürzt die Bearbeitung.
- Einreichen. Ausschließlich per E-Mail, unverschlüsselt und ohne elektronische Signatur. Postweg im Ausnahmefall nach Felde. Alternativ über das Schleswig-Holstein-Serviceportal, Leistung „Überprüfung auf Kampfmittelbelastung", dort ist ein Servicekonto Plus oder Business nötig.
- Warten. Die Behörde nennt auf ihrer Seite (Stand 31.08.2026) aktuell rund 10 Wochen Bearbeitungsdauer und bittet wegen der Arbeitsbelastung darum, von einzelnen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Maßgeblich für die Reihenfolge ist der Eingang der vollständigen Unterlagen. Historisch war es deutlich mehr: Haus & Grund Schleswig-Holstein berichtete am 12.10.2021 unter Berufung auf das Innenministerium von bis zu 27 Wochen. Für ein Kieler Vorhaben heißt das: Antrag mit der Entwurfsplanung stellen, nicht mit dem Baustellenbeginn.
- Auswertung. Ausgewertet werden alliierte Kriegsluftbilder in chronologischer Reihenfolge, für eine Fläche können mehrere hundert Bilder existieren. Gesucht wird nach Zerstörungen durch Abwurfmunition, nach konkreten Blindgängerhinweispunkten und nach Hinweisen auf militärische Nutzung wie Flakstellungen, Luftschutzanlagen, Kasernen und Übungsplätzen. Dazu kommen Fundmunitionsmeldungen von 1945 bis heute, Luftschutzpolizeimeldungen, Schadenskarten, Gemeinderecherchen, Fachliteratur und Zeitzeugenberichte.
- Bescheid. Es kommt ein förmlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung plus ein Kampfmittelinformationskarten-Auszug, in dem die Fläche flurstücksscharf eingefärbt ist. Grün heißt: keine Hinweise auf Kampfmittelbelastung, Bauarbeiten grundsätzlich freigegeben. Blau heißt: Kampfmittelverdachtsfläche, Blindgänger können vorläufig nicht ausgeschlossen werden. Eine Fläche kann teils grün und teils blau sein, bei größeren Kieler Grundstücken ist das der Regelfall. Das Ergebnis ist auf Anfrage auch digital als SHP-Datei erhältlich. Der Bescheid ist bei den Bauarbeiten mindestens in Kopie mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bei blauem Status: Sondierung. Die Verfügung untersagt bodeneingreifende Maßnahmen und die Errichtung baulicher Anlagen, bis die Überprüfung abgeschlossen ist. Umfang und Verfahren richten sich nach Bauvorhaben und festgestelltem Verdacht. Zu berücksichtigen sind Bodenbeschaffenheit, Bauschutt, Auffüllungen, Gebäudestrukturen und Versorgungsleitungen; zur Feststellung anthropogener Störungen und zur Festlegung des Bombenhorizonts, also der maximalen Tiefe unterhalb der Geländeoberkante von 1945, ist gegebenenfalls ein Bodengutachten heranzuziehen. Der Bombenhorizont wird für jede Fläche einzeln bestimmt, es gibt dafür keinen Kieler Standardwert. Leitungspläne sowie Bau- und Bodengutachten sind vorzuhalten. Die Vorgehensweise wird mit dem Servicebüro unter 04340 4049-410 oder -412 abgestimmt.
- Ausführung. Grundsätzlich führt der Kampfmittelräumdienst die Maßnahmen selbst durch; nach § 3 KmVO kann dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten aber gestattet werden, ein geeignetes Fachunternehmen zu beauftragen. Die Untersuchung hat nach der jeweils aktuellen Technischen Anweisung zu erfolgen, derzeit TA KRD S-H 1/2025. Das beauftragte Unternehmen meldet die Räumstelle zwei Wochen vor Beginn an und innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung wieder ab und teilt das Ergebnis unverzüglich mit. Diese Räumstellenan- und -abmeldung samt Räumstellenleitung übernehme ich für Sie.
- Fund während der Arbeiten. Arbeiten im unmittelbaren Bereich einstellen, den Gegenstand nicht berühren und nicht bewegen, Fundort gegen Unbefugte sichern, nächste Polizeidienststelle unterrichten, keinesfalls transportieren. Die Anforderung läuft rund um die Uhr über 110 oder das Lagezentrum 0431 160-0.
- Frist im Blick behalten. Die Auskunft gilt fünf Jahre. Die Behörde begründet das mit laufendem Zukauf von Kriegsluftbildern, Fortschritten in der Auswertetechnik und Zugang zu bisher unbekannten Archivalien. Bei langen Planungs- und Genehmigungsläufen kann die Freigabe vor dem ersten Spatenstich abgelaufen sein und muss kostenpflichtig neu eingeholt werden.
Gebühren der Behörde. Der Kampfmittelräumdienst schreibt selbst (Seitenstand 31.08.2026): Abgerechnet wird die tatsächlich benötigte Zeit, abhängig von Größe und Lage des Grundstücks und den vorhandenen historischen Daten, mit 141 Euro je angefangene Stunde. Die Überprüfung eines Grundstücks von rund 700 m² nimmt im Regelfall ein bis zwei Stunden in Anspruch, also 141 bis 282 Euro. Ausdrücklich nennt die Behörde dabei als Beispiel für höheren Aufwand „historisch stark getroffene Angriffsziele wie die Landeshauptstadt Kiel". Für Kiel ist die Faustregel damit die Untergrenze, nicht der Erwartungswert. Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 4 KmVO in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein und der Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 18.11.
Veraltete Angabe, die kursiert: Das Schleswig-Holstein-Serviceportal nennt 127 Euro je angefangene Arbeitsstunde sowie 50 Euro je betroffenem Flurstück für eine Arbeitsfreigabebescheinigung, höchstens 15.000 Euro, und bezieht sich dabei noch auf die Kampfmittelverordnung von 2012, die seit 1. Mai 2025 außer Kraft ist. Für eine Kalkulation ist der Satz von 141 Euro heranzuziehen.
Was nicht veröffentlicht ist: Eine amtliche Gebührenliste für die Sondierungs- und Räumleistungen selbst, also Bohrlochsondierung, Oberflächensondierung, Freilegung und Baggerarbeiten, gibt es nicht. Die Behörde schreibt nur, dass durch Sondierungsarbeiten weitere Kosten entstehen können. Die von Haus & Grund 2021 genannten Spannen sind mehrere Gebührenstände alt und deshalb nicht zitierfähig. Meine eigenen Preise nenne ich hier nicht pauschal, sondern nach Ansicht der Fläche und des Bescheids.
Ausdrücklich kostenfrei: Die Abrechnung von Einsatzkosten gegenüber einer Person, die einen Fund verdächtiger Gegenstände meldet, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wer einen Blindgänger meldet, zahlt den Einsatz nicht.
Kampfmittelfunde in Kiel
Jeder Eintrag unten ist gegen eine Primärquelle abgeglichen — überwiegend Pressemeldungen der Polizeidirektion Kiel oder des Landeskriminalamts, jeweils mit Aktenzeichen. Vorgänge, die ich nur aus meinem eigenen Kampfmittel-Ticker kenne und nicht gegen eine Primärquelle abgleichen konnte, habe ich aus dieser Liste entfernt. Was bleibt, zeigt: In Kiel geht es nicht um historische Restwahrscheinlichkeiten, sondern um Lagen, die alle paar Monate eine Baustelle und ein halbes Stadtviertel stilllegen.
- 6. September 2026, Kiel-Dietrichsdorf, Insterburger Straße: amerikanische Fliegerbombe 250 kg (500 lbs) mit Aufschlagzünder am Heck. Gefunden wurde sie vom Kampfmittelräumdienst bei der Auswertung eines Bombenhinweispunktes, in rund vier Metern Tiefe; öffentlich gemacht wurde der Fund am 03.09.2026. 5.235 Menschen aus 2.580 Haushalten an 522 Adresspunkten mussten den Bereich bis 14:00 Uhr verlassen, die Ersatzunterkunft Andreas-Gayk-Schule (Tiefe Allee 45) öffnete ab 13:00 Uhr. Hier hat die Luftbildauswertung geliefert, nicht der Bagger – genau das ist der Zweck der Vorerkundung. (POL-KI 260903.3)
- 16. August 2026, Schönkirchen (Kreis Plön), Feld zwischen Flüggendorf und Oppendorf: amerikanische Fliegerbombe 500 kg mit Heckaufschlagzünder, um 11:15 Uhr entschärft, der Zünder wurde in rund 45 Minuten manuell entfernt. 240 Anwohner aus 109 Haushalten mussten bis 9:00 Uhr den Sperrbereich mit rund 1.000 Metern Radius verlassen, Notunterkunft war die Aula des Schulzentrums Schönkirchen. Ein Beispiel für die Fehlwurfstreuung im Kieler Umland: freies Feld, trotzdem eine Großbombe. (POL-KI 260814.2 und 260816.1)
- 7. Juni 2026, Heikendorf an der Kieler Förde: Weißphosphor-Klumpen am Strand entdeckt, vom Kampfmittelräumdienst geborgen. Weißphosphor-Munition taucht regelmäßig an Ostseestränden auf, die Behörde hält dafür eine eigene Handlungsempfehlung bei Munitionsfunden am Strand bereit.
- 15. März 2026, Kiel-Suchsdorf und Gemeinde Kronshagen: amerikanische Fliegerbombe 250 kg mit Kopf- und Heckaufschlagzünder in rund drei bis dreieinhalb Metern Tiefe. Evakuiert wurden 4.745 Personen in Kiel und 701 Personen in Kronshagen, zusammen 5.446 Menschen aus 3.041 Haushalten, dazu 988 Adresspunkte und 20 Kleingärten; Räumfrist bis 10:00 Uhr, Notunterkunft Ernst-Barlach-Gymnasium, Charles-Roß-Ring 53. Die B 76 (Olof-Palme-Damm) war zwischen Holsteinknoten und Steenbeker Weg gesperrt. Anmerkung zur Genauigkeit: Der Vorgang kursiert auch als „Kiel-Klausbrook". Einen Kieler Stadtteil dieses Namens gibt es nicht; nach der Polizeimeldung lag die Bombe in Suchsdorf, betroffen war zusätzlich Kronshagen, dort unter anderem am Klausbrooker Weg. (POL-KI 260311.1)
- Stand 22. Dezember 2025, Kiel-Holtenau, Kleine Schleuse: Für den Ersatzneubau der Kleinen Schleuse läuft die Kampfmittelsondierung land- und wasserseitig. Landseitig wurde der Rest einer amerikanischen 250-kg-Fliegerbombe gefunden; vor der Bergung musste ein Umkreis von 500 Metern evakuiert werden. Ein Infrastrukturvorhaben, bei dem die Sondierung von Anfang an Teil des Bauablaufs ist.
- 30. November 2025, Kiel-Gaarden-Ost: amerikanische Fliegerbombe 500 kg mit Kopfzünder. Der Zünder war so stark deformiert, dass er mit einer Wasserschneidanlage vom Bombenkörper getrennt werden musste, ein aufwendiges Verfahren mit langer Standzeit. Knapp 6.900 Personen aus 3.899 Haushalten mussten den Bereich bis 10:00 Uhr verlassen, Notunterkunft war die Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule. Eine Abschlussmeldung mit Uhrzeiten liegt mir nicht vor, deshalb nenne ich keine. (POL-KI 251127.1)
- 15. November 2025, Kiel-Suchsdorf: amerikanische Fliegerbombe 500 kg mit Kopf- und Heckzünder in rund drei bis dreieinhalb Metern Tiefe, lokalisiert nach Luftbildauswertung. Rund 1.740 Anwohner aus 860 Haushalten mussten bis 10:00 Uhr den 500-Meter-Radius verlassen, betroffen waren 505 Adresspunkte und fünf Kleingartenanlagen. Gesperrt waren die B 76 zwischen Holsteinknoten und Felm, der Steenbeker Weg und der Torfmoorkamp; auch der Bahnverkehr zwischen Kiel und Eckernförde war von der Sperrung betroffen. (POL-KI 251113.1)
- 6. Juli 2025, Kiel-Wik, Bereich Elendsredder: amerikanische Fliegerbombe 500 kg mit Heckzünder, gefunden von Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes bei der Überprüfung eines Verdachtspunktes. 3.360 Anwohner aus 2.455 Haushalten mussten bis 11:00 Uhr ihre Wohnungen verlassen, betroffen waren 372 bewohnte von 417 Adressen im Evakuierungsbereich.
- 14. April 2024, Kiel-Dietrichsdorf, Schwentinemündung auf Höhe Seefischmarkt: amerikanische Fliegerbombe 500 kg, entdeckt von Mitarbeitern einer Kampfmittelbergungsfirma bei Sondierungsarbeiten im Gewässer. Für die Entschärfung musste die Bombe auf einen schwimmenden Ponton gehoben und zum Seefischmarkt transportiert werden, entschärft wurde sie dort an der Kaikante; neben schwerem Gerät waren Taucher im Einsatz. Rund 7.300 Personen aus etwa 4.300 Haushalten am Ostufer mussten bis 11:00 Uhr ihre Wohnungen verlassen, Ersatzunterkunft ab 9:00 Uhr war die Mensa der Ellerbeker-Schule, Klausdorfer Weg 62-64. Fachlich der lehrreichste Kieler Vorgang: ein Wasserfund mit voller Bergungslogistik, gefunden nicht durch Zufall, sondern durch die Sondierung selbst. (POL-KI 240411.1)
- 24. Januar 2024 (Veröffentlichung), Baugebiet Meimersdorfer Höhen / Kieler Süden: flächendeckende Kampfmittelsondierung zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit vor Erschließung und Hochbau, ausgeführt von der AGK Kampfmittelbergung e.K. Bohrlochraster 1,50 m Abstand bei 1,30 m Reihenabstand, Bohrungen 6 bis 12 m tief. Gefunden und dem Kampfmittelräumdienst übergeben wurden drei leere INC-30-Brandbomben, zwei Karabiner M1, drei Waffenteile und Metallschrott.
- 27. April 2022, Kiel, Westring 444 (Flur 21, Flurstücke 33, 34, 35): kein Bombenfund, sondern der Verwaltungsakt, der Bauherren in Kiel tatsächlich trifft. Auf Antrag der Landeshauptstadt Kiel stellte der Kampfmittelräumdienst unter Aktenzeichen LBA-2021-4061 fest, dass es sich in Teilen um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt. In Teilbereichen ließen sich Zerstörungen durch Abwurfmunition feststellen, also Bombentrichter und Gebäudeschäden, konkrete Blindgängerhinweispunkte dagegen nicht. Verfügt wurde trotzdem: Vor Errichtung baulicher Anlagen und Beginn von Tiefbauarbeiten ist die blau eingestufte Fläche mit Sondiertechnik zu überprüfen, bis dahin sind bodeneingreifende Maßnahmen unzulässig.
Zwei Dinge lassen sich daraus ableiten. Erstens: Auch die Bombe, die nicht auf Ihrem Grundstück liegt, kostet Bauzeit. Die Kieler Evakuierungslagen der letzten drei Jahre reichten vom 500-Meter-Umkreis mit 1.740 Betroffenen (Suchsdorf, November 2025) über 3.360 in der Wik (Juli 2025), 5.235 in Dietrichsdorf (September 2026) und 5.446 in Suchsdorf und Kronshagen (März 2026) bis zu rund 7.300 an der Schwentinemündung (April 2024) – samt Sperrung der B 76 und, im November 2025, der Bahnstrecke Kiel–Eckernförde. Zweitens: Die Lagen häufen sich räumlich. Suchsdorf zweimal binnen vier Monaten, das Umfeld der Schwentinemündung zweimal binnen zweieinhalb Jahren. Und „kein Blindgängerhinweispunkt gefunden" ist keine Freigabe: Der Kampfmittelräumdienst nennt Verschattungen, mangelnde Bildqualität, Schutt- oder Bodenüberlagerung durch explodierte Bomben und lückenhafte Dokumentation am Kriegsende ausdrücklich als Gründe, weshalb Blindgänger trotzdem liegen können. In einer zu 35 Prozent zerstörten und wieder aufgebauten Stadt ist genau das der Normalfall.
Was ich in Kiel mache
Ich bin Hannes Fisler, Inhaber der EOD Mastery Sentry UG & Co. KG. Ich arbeite mit Erlaubnis nach § 7 SprengG (Nr. 35-2025) und Befähigungsschein nach § 20 SprengG (Nr. 39/2024-HL). Für Kieler Vorhaben decke ich die Kette von der Vorerkundung bis zur Räumstellenabmeldung ab.
- Kampfmittelvorerkundung: Ich kläre vorab, ob Ihre Fläche in einer der 43 anfragepflichtigen Kieler Gemarkungen liegt – bei Oppendorf gehört dazu die Prüfung, welche der beiden gleichnamigen Gemarkungen gemeint ist –, stelle die Unterlagen für den Antrag beim Kampfmittelräumdienst zusammen und werte den Bescheid mit Ihnen aus, gerade dann, wenn das Grundstück teils grün und teils blau eingefärbt zurückkommt.
- Kampfmittelsondierung: geophysikalische Überprüfung der blau eingestuften Fläche nach der Technischen Anweisung des Kampfmittelräumdienstes (TA KRD S-H 1/2025), abgestimmt mit dem Servicebüro in Felde. In Kiel ist dabei meist der Untergrund das Problem: Trümmerschutt, Auffüllungen aus dem Wiederaufbau, alte Gebäudestrukturen und Versorgungsleitungen.
- Bohrlochsondierung: überall dort, wo der Bombenhorizont tiefer liegt als die Oberflächensondierung reicht. Wie tief gebohrt wird, ergibt sich aus dem Bombenhorizont der jeweiligen Fläche, nicht aus einem Kieler Erfahrungswert. Zur Einordnung: Die belegten Kieler Bombenfunde der letzten Jahre lagen zwischen rund drei und vier Metern unter Gelände; in der dokumentierten Maßnahme im Kieler Süden, ausgeführt von einem anderen Fachunternehmen, wurde im Raster 1,50 m bei 1,30 m Reihenabstand 6 bis 12 Meter tief gebohrt.
- Baubegleitende Kampfmittelräumung: Begleitung von Aushub, Leitungsgräben und Bohrarbeiten im laufenden Betrieb. Das ist die Regel bei Kanal- und Fahrbahnsanierungen sowie bei Arbeiten an Versorgungsleitungen, für die § 4 Absatz 1 KmVO die Auskunftspflicht ausdrücklich anordnet.
- Räumstellenleitung: Anzeige der Räumstelle zwei Wochen vor Beginn, Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung, unverzügliche Ergebnismitteilung an das LKA. Das ist keine Formalie, sondern die Bedingung, unter der Ihnen die Beauftragung eines Fachunternehmens nach § 3 KmVO überhaupt gestattet wird.
- Kurzfristige Einsätze: wenn der Bagger auf etwas gestoßen ist und die Baustelle steht. Arbeiten einstellen, Fundstelle sichern, Polizei über 110 oder das Lagezentrum unter 0431 160-0 verständigen – und dann jemanden vor Ort haben, der die Situation fachlich bewertet und die Wiederaufnahme der Arbeiten organisiert.
Anfahrt. Mein Sitz ist Niehof 1 in Grömitz, Kreis Ostholstein. Kiel liegt im selben Bundesland und im selben Landesteil: Ich fahre am Einsatztag an und wieder ab, ohne Übernachtungslogistik und ohne Reisekostenblock über Nacht. Für kurzfristige Termine an der Förde, in Mönkeberg, Schönkirchen, Heikendorf, Schwentinental oder Kronshagen gilt dasselbe.
Was ich Ihnen nicht verkaufe: keine Pauschalpreise ohne Kenntnis der Fläche und des Bescheids, keine Zusage einer Freigabe vor der Sondierung, keine erfundenen Blindgängerquoten und keine fremden Maßnahmen als eigene Referenz. Was ich Ihnen sage, ist entweder mit einer Primärquelle belegt oder als Fremdquelle gekennzeichnet.
Sie erreichen mich unter +49 160 93852934 oder ems.kampfmittelbergung@gmail.com. Schicken Sie mir Gemarkung, Flur und Flurstück sowie den Kampfmittelbescheid, falls er schon vorliegt – dann sage ich Ihnen, was für Ihre Fläche tatsächlich nötig ist.