Hansestadt Lübeck, Schleswig-Holstein

Kampfmittelsondierung in Lübeck

Lübeck war im März 1942 die erste deutsche Großstadt, deren Kern flächig bombardiert wurde. Ich sondiere Baugrundstücke, begleite Tiefbauarbeiten und sage Ihnen vorher, ob Ihre Gemarkung überhaupt antragspflichtig ist.

10 antragspflichtige Gemarkungen KmVO neu seit 01.05.2025 52 km vom Firmensitz Grömitz

Warum Lübeck belastet ist

Lübeck ist der Ort, an dem der alliierte Flächenbombenkrieg gegen deutsche Städte begonnen hat. Das ist kein Werbesatz, sondern militärhistorisch belegt.

Nacht vom 28. auf den 29. März 1942, Palmarum. Der Angriff des RAF Bomber Command auf Lübeck war der erste Flächenangriff auf den Kern einer deutschen Großstadt und die erste Umsetzung der am 14. Februar 1942 beschlossenen Area Bombing Directive. Ab 23:18 Uhr warfen 234 Bomber vom Typ Vickers Wellington und Short Stirling bis gegen 02:58 Uhr rund 400 Tonnen Bomben ab, davon etwa zwei Drittel Brandbomben, rund 25.000 Stück, dazu 1,8-Tonnen-Luftminen. Angeflogen wurde bei Vollmond; einzelne Besatzungen gingen bis auf etwa 600 Meter herunter, die durchschnittliche Abwurfhöhe lag mit gut 3.000 Metern deutlich höher. Zwölf Flugzeuge gingen verloren. Nach dem Polizeibericht blieben drei Menschen vermisst, 783 wurden verletzt, über 15.000 wurden obdachlos. Die Zahl der Toten wird unterschiedlich angegeben: 320 nach dem Polizeibericht in der deutschsprachigen Darstellung, 301 in der englischsprachigen. 1.468 Gebäude wurden vollständig zerstört, 2.180 schwer und 9.103 leicht beschädigt. Rund ein Fünftel der Gebäude der mittelalterlichen Altstadt war total zerstört. Der Zerstörungsschwerpunkt lag in einem etwa 300 Meter breiten Streifen entlang des Westrandes der Altstadtinsel, vom Dom bis zur Fischergrube beziehungsweise St. Petri, dazu im Kaufmannsviertel und in Außenbezirken wie St. Lorenz.

Die Abwurfhöhe ist für meine Arbeit kein Nebendetail. Aus ihr und aus der Bombenart ergibt sich die Erwartung, wie tief ein Blindgänger eingedrungen sein kann. Wer aus unterschiedlichen Höhen abgeworfene Lasten über einen Kamm schert, plant die Sondiertiefe falsch.

16. Juni 1942, Hochofenwerk Herrenwyk. Ab 22:00 Uhr griffen fünf viermotorige alliierte Maschinen im Tiefflug unter 100 Metern an, von Westen über Lübecker Bucht und Trave kommend. Die erste Maschine warf sechs Bomben auf die Teerdestillation und in den Raum der Pechhalle, Koksofenbatterie II und die Nebengewinnungsanlage brannten. Die zweite traf Hafen und Nordwestdeutsche Kraftwerke AG, sechs Personen wurden verletzt, ein großes Rohrstück 40 Meter weit geschleudert. Die dritte beschädigte Lokschuppen, Leitungen und Gleisanlagen, die vierte zwei Schiffe im Hafen, die fünfte warf eine Bombe in den Osthafen. Am Hemmelsdorfer See wurde eigens eine Hochofenattrappe als Täuschungsanlage errichtet.

25. August 1944, Berlin-Lübecker Maschinenfabrik. 81 B-24 der amerikanischen Eighth Air Force bombardierten in Lübeck Flugzeugkomponentenwerke, eine Gewehrfabrik und ein Stahlwerk. Die Berlin-Lübecker Maschinenfabrik am Glashüttenweg, damals Curt-Helms-Straße, am Ostufer der Trave nördlich der Altstadt wurde schwer getroffen, 58 Werksangehörige und Luftschutzkräfte wurden getötet oder verletzt. Gefertigt wurden dort Karabiner 98k, Gewehr 41 und Gewehr 43 sowie sämtliche Zielfernrohrmontagen für das Zf-41. Im August 1944 arbeiteten dort 3.809 Menschen, darunter 752 ausländische Männer, 467 ausländische Frauen und 120 Kriegsgefangene, untergebracht in Baracken auf dem Werksgelände.

Weitere belegte Angriffe. 16. Juli 1942 mit 21 Stirlings, von denen nur acht Treffer im Hauptziel meldeten. 24. auf 25. Juli 1943 mit 13 Mosquitos als Ablenkungsangriff während der Schlacht um Hamburg. 15. auf 16. September 1944 erneut neun Mosquitos zur Ablenkung. Für die Nacht vom 2. auf den 3. April 1945 verzeichnet die englischsprachige Chronik lediglich einen Übungsangriff einer einzelnen RAF-Maschine, keinen Großangriff. Am 3. Mai 1945 flog die USAAF Ninth Air Force bewaffnete Aufklärung im Raum Kiel und Lübeck, A-26 Invader des XXIX Tactical Air Command griffen Schiffsziele im Raum Kiel bis Lübeck an.

Warum gerade diese Stadt Ziel war. In Lübeck lagen die Flender-Werke in Siems, ab 1917 mit Docks, Schiffbau und U-Boot-Bau, das Industriemuseum dokumentiert dort die Produktion von U-Boot-Teilen und von Einmann-U-Booten. Dazu das Hochofenwerk Lübeck in Herrenwyk, Grundsteinlegung am 7. November 1905, Betrieb bis zur Insolvenz 1981 und Abriss bis 1992. Der Priwall diente als U-Boot-Hafen. Der Fliegerhorst Lübeck-Blankensee wurde ab 1935 mit umfangreichen Kasernenanlagen ausgebaut und ab 1944 am intensivsten genutzt, unter anderem von Nachtjagd-, Kampf- und Jagdverbänden, teils mit den ersten Strahljägern Ar 234 und Me 262.

Und ein Punkt, der Schleswig-Holstein von anderen Ländern unterscheidet. Der Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein schreibt in seinem Merkblatt, Schleswig-Holstein sei zu Kriegsende das letzte nicht durch alliierte Streitkräfte besetzte Bundesland gewesen; deshalb hätten sich Wehrmachtseinheiten dorthin zurückgezogen, und das Wissen über die bevorstehende Gefangennahme habe bei etwa 1,5 Millionen Soldaten dazu geführt, dass diese sich allerorts ihrer Waffen, Munition und Ausrüstung entledigten. Deshalb rechne ich bei einer Kampfmittelsondierung in Lübeck nicht nur mit Abwurfmunition, sondern auch mit Handwaffenmunition, Handgranaten und Panzerfäusten in völlig unauffälligen Lagen.

Belastungsschwerpunkte in Lübeck

Entscheidend ist in Lübeck nicht der Stadtteilname, sondern die Gemarkung im Liegenschaftskataster. Antragspflichtig nach der Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 der Kampfmittelverordnung sind genau zehn Lübecker Gemarkungen. Die historisch am schwersten getroffenen Industriestandorte gehören nicht dazu.

BereichWarum
Innere Stadt / Altstadtinsel
Gemarkung 013501, antragspflichtig
Zerstörungsschwerpunkt der Nacht vom 28. auf den 29. März 1942, ein rund 300 Meter breiter Streifen vom Dom bis zur Fischergrube. Dazu eine Lübecker Besonderheit, die die Stadt selbst benennt: Nach der Bombardierung wurden die Schäden schnell beseitigt, im Bereich der Beckergrube wurde der Schutt zusammengeschoben und in die vorhandenen Keller geschüttet. Verfüllte Keller mit Trümmerschutt bedeuten Störkörper, Bauschutt und Metallreste in genau der Tiefe, in der sondiert werden muss.
St. Lorenz
Gemarkung 013504, antragspflichtig
1942 ausdrücklich mitbetroffener Außenbezirk neben Altstadtinsel und Kaufmannsviertel. Hier liegen zudem der Hauptbahnhof und die westlichen Bahnanlagen.
St. Gertrud und Israelsdorf
Gemarkungen 013502 und 013515, antragspflichtig
Ostufer der Trave nördlich der Altstadt. Hier stand die Berlin-Lübecker Maschinenfabrik am Glashüttenweg mit Gewehrfertigung, am 25. August 1944 von 81 B-24 der Eighth Air Force schwer getroffen, 58 Werksangehörige tot oder verletzt.
Flughafen Lübeck-Blankensee
Gemarkung 013506, antragspflichtig
Ehemaliger Fliegerhorst, ab 1935 ausgebaut, ab 1944 am intensivsten genutzt, unter anderem von Nachtjagd-, Kampf- und Jagdverbänden, teils mit Ar 234 und Me 262. Die Hansestadt schreibt in der Begründung zum Bebauungsplan 09.55.00, Blankenseer Straße – Parkplätze Flughafen, Stand Satzungsbeschluss 27. November 2008: Im gesamten Bereich ist grundsätzlich mit Munitions-, evtl. auch mit Bombenfunden zu rechnen. Diese Aussage gilt dem dortigen Plangebiet der Parkplatzflächen, nicht dem gesamten Flughafen. Derselbe Plan zeigt zugleich, wie veraltet Lübecker Planunterlagen sein können: Er verweist Bauherren für die Untersuchung an das Amt für Katastrophenschutz. Zuständig ist heute der Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts.
Trave, Hafenbecken und Dassower See
Gemarkung 013534, antragspflichtig
Wasserflächen sind in Lübeck ausdrücklich in die Auskunftspflicht einbezogen. Relevant für Kaimauern, Uferbau, Verlegearbeiten und Baggerungen. Kampfmittelbelastete Wasserflächen werden nach Paragraf 5 Absatz 3 KmVO über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS veröffentlicht, innerhalb dieser Flächen gilt nach Paragraf 7 Absatz 2 ein Tauchverbot.
Schlutup, Vorwerk, Wulfsdorf, St. Jürgen
Gemarkungen 013528, 013536, 013537, 013503, antragspflichtig
Alle vier stehen auf der Pflichtliste. Warum genau diese Gemarkungen aufgenommen wurden, veröffentlicht der Kampfmittelräumdienst nicht. Antragspflicht bedeutet nicht Belastung: Für eine Fläche in Wulfsdorf stellte der Dienst 2021 fest, es könnten keine Zerstörungen durch Abwurfmunition festgestellt werden, es handele sich um keine Kampfmittelverdachtsfläche.
Herrenwyk, Siems, Kücknitz
nicht in der Anlage gelistet
Dokumentierter Tiefflugangriff am 16. Juni 1942 auf Teerdestillation, Pechhalle, Koksofenbatterie II, Kraftwerk, Lokschuppen, Gleisanlagen, Hafen und Osthafen. Die Flender-Werft baute U-Boot-Teile und Einmann-U-Boote. Hier besteht keine automatische Auskunftspflicht, obwohl die Kampfmittelerwartung historisch hoch ist.
Priwall und Travemünde
nicht in der Anlage gelistet
Der Priwall war U-Boot-Hafen. Die Begründung zum Bebauungsplan 33.05.00 Priwall Waterfront, Teilbereich 1, Promenade Passathafen bis Südermole, hält beides fest: Im Plangebiet sind nach heutiger Kenntnis keine Flächen vorhanden, die erheblich mit umweltgefährdenden Kampfmitteln belastet sind. Zugleich ist vor Baubeginn eine Sondierung der gefährdeten Flächen durchzuführen, und der textliche Hinweis A lautet: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes können Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden. Erschwerend kommen bekannte und vermutete Bunkergänge hinzu. Für Travemünde heißt es in der Begründung zum Bebauungsplan 32.76.02: Im Plangebiet sind Kampfmittel nicht auszuschließen, vor Beginn von Bauarbeiten ist die Fläche auf Kampfmittel untersuchen zu lassen.
Lübecker Bucht, Seeseite
außerhalb des Stadtgebiets
Experten gehen aktuell von rund 50.000 Tonnen versenkter Munition allein in der Lübecker Bucht aus, versenkt nach 1945 im Rahmen der Entwaffnung, überwiegend unbezündete Lagerbestände in Kisten. Die Pilotflächen des Bundesprogramms liegen vor Haffkrug und Pelzerhaken im Kreis Ostholstein.

Nicht gelistet heißt nicht unbelastet. Es heißt nur, dass die Auskunft dort freiwillig ist. Berechnet wird sie trotzdem, und die Lübecker Bebauungspläne verlangen für genau diese Bereiche eine Untersuchung vor Baubeginn. Das ist die gefährlichste Falle in Lübeck: Wer sich auf die Gemarkungsliste verlässt, plant für den Priwall und Travemünde ohne Sondierung und stößt erst im Bebauungsplan auf die Auflage.

Nicht geprüft habe ich, ob der Kampfmittelräumdienst nach Paragraf 4 Absatz 2 Satz 2 KmVO für Lübeck bereits zusätzliche Flächen außerhalb der zehn Gemarkungen öffentlich ausgewiesen hat, etwa für Travemünde, Priwall oder Herrenwyk. Solche Ausweisungen sind öffentlich bekannt zu machen, die Verordnung sagt aber nicht, wo. Das frage ich für Ihr Vorhaben direkt beim Kampfmittelräumdienst ab, bevor ich eine Aussage zur Antragspflicht treffe.

Was in Schleswig-Holstein vorgeschrieben ist

Zuständig ist das Land, nicht die Stadt. Für die Kampfmittelbeseitigung in Lübeck ist das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Abteilung 3, Dezernat 33 – Kampfmittelräumdienst –, Sachgebiet 331 zuständig. Paragraf 2 Absatz 1 KmVO lautet wörtlich: Das für Inneres zuständige Ministerium (Landeskriminalamt) ist als Landesordnungsbehörde zuständig für die Kampfmittelbeseitigung auf allen Land- und Wasserflächen einschließlich der beiden Küstenmeere. Die Hansestadt Lübeck hat keine eigene Kampfmittelstelle. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Kleiner Bauhof 11, 23552 Lübeck, ist Bauaufsicht, nicht Auskunftsstelle.

  • Anschrift: Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein, Lärchenweg 17, 24242 Felde
  • Antragsweg, bevorzugt per E-Mail: kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de. Die Behörde weist im eigenen Briefkopf darauf hin: kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.
  • Luftbildauswertung: Luftbildauswertung@mzb.landsh.de
  • Telefon und Telefax: +49 431 160-46003, Telefax 0431 988-6-540040. So steht es auf der Seite des Kampfmittelräumdienstes. Ältere Bescheide aus dem Jahr 2021 tragen im Briefkopf noch +49 4340 4049-3 und Telefax +49 4340 4049-414. Wenn Sie einen alten Bescheid vor sich haben, gilt die aktuelle Angabe der Behörde.
  • Im Fundfall rund um die Uhr: Polizei 110 oder Lagezentrum des Innenministeriums 0431 160-0

Die Rechtsgrundlage hat sich am 1. Mai 2025 geändert. Es gilt die Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel, Kampfmittelverordnung KmVO, vom 29. April 2025, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 2025/58 vom 30. April 2025. Sie stützt sich auf Paragraf 165 Absatz 2 Satz 2 und Paragraf 175 Absatz 1 Landesverwaltungsgesetz. Die alte Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 ist nach Paragraf 9 KmVO außer Kraft. Das ist praktisch wichtig, weil Lübecker Bebauungsplan-Begründungen, Merkblätter und selbst amtliche Portalseiten weiter auf die Fassung von 2012 verweisen. Der Bebauungsplan 33.05.00 Priwall Waterfront nennt ausdrücklich noch die KampfmV SH 2012. Wer nach der alten Verordnung plant, arbeitet mit einer veralteten Gemarkungsliste.

Die für einen Lübecker Bauherrn zentralen Vorschriften:

  • Paragraf 4 Absatz 1 KmVO: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte haben vor der Errichtung baulicher Anlagen und anderen Eingriffen in den Baugrund bei der Landesordnungsbehörde eine kostenpflichtige Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen einzuholen, wenn die Fläche mit Kampfmitteln belastet ist oder belastet sein kann. Die Pflicht gilt auch bei Baugruben, bei Arbeiten an Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur und für Maßnahmen zur Bodenerkundung.
  • Paragraf 4 Absatz 2 KmVO: Die Pflicht gilt für Flächen in den Gemarkungen, die in der Anlage zur Verordnung aufgeführt sind. Die Landesordnungsbehörde kann weitere Flächen ausweisen und muss das öffentlich bekannt machen.
  • Paragraf 4 Absatz 6 KmVO: Auskünfte gelten für fünf Jahre, nach Fristablauf muss die Auskunft erneut eingeholt werden.
  • Paragraf 3 KmVO: Die Behörde kann gestatten oder anordnen, dass ein geeignetes Unternehmen ganz oder teilweise mit Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung beauftragt wird. Das Unternehmen zeigt die Arbeiten zwei Wochen vor Beginn und innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung an und teilt das Ergebnis unverzüglich mit.
  • Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1 KmVO: unverzügliche Anzeigepflicht bei Fund, dazu das Verbot, Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, sie in Besitz zu nehmen oder zu beseitigen.
  • Paragraf 8 KmVO: Wer entgegen Paragraf 4 Absatz 1 mit der Errichtung baulicher Anlagen beginnt oder andere Eingriffe in den Baugrund vornimmt, ohne die erforderliche Auskunft eingeholt zu haben, handelt ordnungswidrig. Geldbuße bis 50.000 Euro. Für Verstöße gegen Anzeige- und Berührungsverbote bis 5.000 Euro.

Das Verfahren Schritt für Schritt:

  1. Gemarkung prüfen. Maßgeblich ist die Gemarkung im Liegenschaftskataster, nicht der Stadtteilname. Für Lübeck stehen zehn Gemarkungen in der Anlage: Innere Stadt, St. Gertrud, St. Jürgen, St. Lorenz, Blankensee, Israelsdorf, Schlutup, Trave und Dassower See, Vorwerk, Wulfsdorf.
  2. Antrag stellen. Formular Antrag zur Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung beim Landeskriminalamt herunterladen. Abgefragt werden Antragsteller, Eigentümer, Rechnungsempfänger, Art des Bauvorhabens, Gemarkung, Flur, Flurstück, bei Leitungen die Verlegetiefe, Ansprechpartner vor Ort sowie Bemerkungen zu bisherigen Bodeneingriffen, Gutachten und bekannten Kriegseinwirkungen. Beizufügen sind laut Formular ein Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens im Maßstab 1:1.000 bis 1:10.000 sowie eine Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist.
  3. Außerhalb der Liste: freiwilliger Antrag. Das Formular enthält ausdrücklich das Feld Sonstige Gemarkung für einen kostenpflichtigen Antrag auf freiwilliger Basis. Das ist der Weg für Travemünde, Kücknitz, den Priwall und Travemünde.
  4. Bearbeitung. Ausgewertet werden alliierte Kriegsluftbilder und, so wörtlich im Lübecker Bescheid, gegebenenfalls zusätzliche historische Daten wie Gemeinderecherchen, Fachliteratur und Schadenskarten.
  5. Bescheid lesen und mitführen. Der Bescheid gliedert sich in Ergebnis der Auswertung historischer Daten, Bewertung, Geltungsdauer und Rechtsbehelfsbelehrung. Wörtlich aus dem Lübecker Beispielbescheid: Dieses Schreiben ist bei beabsichtigten Bauarbeiten zumindest in Kopie mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. Und: Die Gültigkeit der vorliegenden Auskunft ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig erhoben werden. Die Auskunft ist damit ein anfechtbarer Verwaltungsakt, kein unverbindlicher Hinweis.
  6. Bei Verdacht: Sondierung und Räumung. Nach Paragraf 4 Absatz 5 KmVO entscheidet die Landesordnungsbehörde bei Auskunftserteilung, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Nach Paragraf 3 KmVO kann sie gestatten oder anordnen, dass Sie ein geeignetes Unternehmen beauftragen. So läuft es in Lübeck real: Zur Beckergrube erklärte die Stadtverwaltung am 24. Oktober 2024, bei Tiefbauarbeiten sei eine Kampfmittelsondierung zwingend erforderlich, und eine Fachfirma begleite alle Tiefbauarbeiten. Genau diese Leistung, die baubegleitende Kampfmittelräumung, biete ich an.
  7. Versorgungstrassen. Unternehmen, die Auskünfte für die Errichtung der Versorgungsinfrastruktur einholen, können nach Paragraf 4 Absatz 4 KmVO kostenpflichtige Arbeitsfreigabebescheinigungen entlang eines Trassenverlaufs für räumlich begrenzte Tätigkeiten innerhalb bereits vorhandener Leitungstrassen erhalten. Die Erleichterung gilt diesem Unternehmenskreis, nicht jedem, der in einer vorhandenen Trasse arbeitet. Für Lübeck ist der Unterschied praktisch, weil Leitungsarbeiten in der Inneren Stadt und in St. Lorenz fast immer in Bestandstrassen laufen: Wer nicht zu diesem Kreis gehört, braucht die reguläre Auskunft nach Paragraf 4 Absatz 1.
  8. Fundfall. Arbeiten im unmittelbaren Bereich einstellen, Fundort sichern, nächste Polizeidienststelle unterrichten, den Gegenstand niemals bewegen oder aufnehmen und keinesfalls zur Polizeidienststelle bringen. So steht es im Merkblatt des Kampfmittelräumdienstes. Für genau diese Lage gibt es meine kurzfristigen Einsätze.
  9. Baugenehmigung nicht mit der Kampfmittelauskunft verwechseln. Ob die Lübecker Bauaufsicht die Kampfmittelauskunft im Baugenehmigungsverfahren abfragt, habe ich nicht abschließend belegen können; maßgeblich sind der Landesvordruck für die bauaufsichtlichen Verfahren und die Bauvorlagenverordnung Schleswig-Holstein. Die Pflicht aus Paragraf 4 KmVO trifft Sie als Bauherrn ohnehin unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass eine erteilte Baugenehmigung die Kampfmittelfrage miterledigt hat.

Gebühren der Behörde. Der Kampfmittelräumdienst arbeitet kostenpflichtig, die Kosten trägt der Grundstückseigentümer beziehungsweise Bauherr. Paragraf 2 Absatz 4 KmVO verweist auf das Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 und die Verwaltungsgebührenordnung vom 26. September 2018, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 7. Januar 2025. Veröffentlicht sind im Serviceportal beziehungsweise Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein zur Leistung Überprüfung auf Kampfmittelbelastung folgende Sätze:

  • Luftbildauswertung: 127 Euro pro angefangene Arbeitsstunde
  • Arbeitsfreigabebescheinigung: in der Regel 50 Euro pro tangiertem Flurstück, maximal 15.000 Euro

Zum Vergleich nannte Haus und Grund Schleswig-Holstein am 12. Oktober 2021 einen Stundensatz von 71 Euro für Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes und bis zu 350 Euro Tagespauschale für einen Bagger mit Bohrkopf. Ob sich diese Angabe auf dieselbe Gebührenposition bezieht wie die heutigen 127 Euro für die Luftbildauswertung, ist nicht belegt. Das Land trägt die Kosten nicht: Nach den Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung, Länderanhang Schleswig-Holstein, müssen die Kosten für eine Luftbildauswertung und für Sondierungsmaßnahmen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Bauherren getragen werden.

Was ich hier ausdrücklich nicht belegen kann: Die konkrete Tarifstelle der Verwaltungsgebührenordnung, aus der sich die 127 Euro und die 50 Euro je Flurstück ergeben, habe ich nicht im amtlichen Volltext gegengeprüft. Die Beträge stammen aus der amtlichen Leistungsbeschreibung des Landes. Vor einer Kalkulation ist der aktuelle Tarif direkt beim Kampfmittelräumdienst zu erfragen.

Und eine Zeitfalle. Der Kampfmittelräumdienst nennt auf seiner eigenen Seite derzeit eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 Wochen. Das Serviceportal des Landes nennt für den Antragsteller etwa 10 Minuten Aufwand und für die Behörde ca. 5 Wochen. Haus und Grund Schleswig-Holstein berichtete am 12. Oktober 2021, ein Antrag auf Luftbildauswertung könne bis zu 27 Wochen in Anspruch nehmen. Die Angabe der Behörde selbst ist die belastbarste der drei. Für Ihre Bauzeitenplanung heißt das: Antrag früh stellen, nicht erst mit dem Bauantrag.

Ein weiterer Punkt für Altstadtvorhaben mit Denkmalschutz und Archäologie: Die Auskunft verfällt nach fünf Jahren. Begründet wird das mit dem stetigen Zukauf von Kriegsluftbildern, Fortschritten in der Auswertetechnik und dem Zugang zu bisher unbekannten Archivalien. Bei langen Planungsläufen ist die Auskunft beim Spatenstich nicht selten schon abgelaufen.

Ein Wort zum Priwall, weil das regelmäßig verwechselt wird. Der Priwall gehört vollständig zur Hansestadt Lübeck und damit zu Schleswig-Holstein; zuständig ist allein der Kampfmittelräumdienst SH. Erst wenn Ihre Fläche die Landesgrenze an der Mecklenburger Landstraße überschreitet, kommt für den mecklenburgischen Teil der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V, Dezernat 320, Graf-Yorck-Straße 6, 19061 Schwerin, mit eigenem Kampfmittelkataster und eigenem Antragsweg hinzu. Zwei Behörden brauchen Sie also nur bei einer grenzüberschreitenden Fläche.

Veraltete Adressen kursieren übrigens noch. Die Begründung zum Bebauungsplan 32.76.02 nennt weiterhin Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Mühlenweg 166, 24116 Kiel. Der Kampfmittelräumdienst sitzt heute im Lärchenweg 17 in 24242 Felde.

Kampfmittelfunde in Lübeck

Das sind die Vorgänge, die ich öffentlich belegen kann, jeweils mit Datum und Quelle.

  • 25. August 2021, Lübeck-Wulfsdorf, Flur 5 und 6, Flurstücke 102/13 und 10/2. Bescheid des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein, Aktenzeichen LBA-2021-0450, Vorgänger LBA-2020-3443 und LBA-2020-3444, Antrag vom 1. Februar 2021, Vorauswertung 2020. Von der Hansestadt Lübeck geschwärzt veröffentlicht. Ergebnis: keine Zerstörungen durch Abwurfmunition feststellbar, keine Hinweise auf militärische Nutzung, keine bekannten Munitionsfunde, keine Kampfmittelverdachtsfläche, kein weiterer Handlungsbedarf. Mit Fünf-Jahres-Befristung, Rechtsbehelfsbelehrung und der Auflage, das Schreiben bei Bauarbeiten mitzuführen. Ein realer, nachlesbarer Lübecker Beispielbescheid, und ein Beleg dafür, dass Antragspflicht nicht Belastung bedeutet.
  • 28. November 2013, Priwall, Promenade rund um den Passathafen bis zur Südermole. Überprüfung der Fläche auf Kriegsaltlasten durch das Landeskriminalamt, Sachgebiet 323 – Kampfmittelräumdienst –, geführt als Gutachten K02 im Quellenverzeichnis des Bebauungsplans 33.05.00 Priwall Waterfront. Ergänzend als K01 eine historisch-deskriptive Erfassung Kohlenhofkai/Priwall der URS Deutschland GmbH vom 20. März 2007. Für den Priwall liegen also bereits behördliche und gutachterliche Erkundungen vor.
  • 9. März 2024, Lübeck-St. Jürgen, Bolzplatz an der Possehlstraße. Jugendliche gruben mit einem Metalldetektor einen Gegenstand aus, der einer Handgranate ähnelte. Die Polizei sperrte den Bereich ab und fotografierte den Fund. Experten des Kampfmittelräumdienstes werteten das Bild aus und gaben Entwarnung: Es handelt sich nicht um eine Granate oder sonstige Munition. Die Absperrung wurde kurz nach 15 Uhr aufgehoben. Der Vorgang zeigt den realen Ablauf im Verdachtsfall, inklusive Fernbeurteilung anhand von Fotos.
  • 13. September 2024, Ostsee vor Haffkrug in der Lübecker Bucht, Kreis Ostholstein. Um 8:30 Uhr wurde zum ersten Mal seit 1945 im Meer versenkte Kriegsmunition vorbeugend geborgen. In den ersten vier Tagen wurden knapp 50 Kisten geborgen, erfasst und vorsortiert. Auftraggeber ist das Bundesumweltministerium im Rahmen des Sofortprogramms Munitionsaltlasten. Zuvor wurden im August elektromagnetische Kartierungen durchgeführt, mit denen auch eingesackte und von Sediment überdeckte Munition neu aufgespürt wurde.
  • 24. Oktober 2024, Lübeck-Innere Stadt, Beckergrube. Die Stadt bestätigte für die Neugestaltung der oberen Beckergrube: Die Beckergrube ist eine Verdachtsfläche für Kampfmittel aus dem Weltkrieg. Alle Tiefbauarbeiten des Bauvorhabens werden von einer Fachfirma zur Kampfmittelsondierung begleitet, denn bei Tiefbauarbeiten ist eine Kampfmittelsondierung zwingend erforderlich. In der benachbarten Fußgängerzone durfte zeitweise nicht gegraben werden, weil es Unklarheiten zu möglichen Kampfmitteln gab. Ein konkreter Gefahrenhinweis bestand nicht. Als voraussichtlichen Abschluss der Maßnahme nennt die Stadt in der Meldung vom 27. März 2026 den Herbst 2026.
  • Januar/Februar 2026, Travemünde, Nordermole, unter Wasser. Berichtet am 7. Februar 2026: An der Nordermole in Travemünde wurde in den vorangegangenen Wochen eine Mörsergranate entdeckt. Den Fund selbst bearbeiteten Feuerwehr, Polizei und Kampfmittelräumdienst. Er war einer der Anlässe für ein Taucher-Seminar der Berufsfeuerwehr Lübeck mit Teilnehmern aus ganz Schleswig-Holstein: Berufsfeuerwehr Lübeck, Freiwillige Feuerwehr Itzehoe, DRK-Wasserwacht, DLRG, JUH-Tauchergruppe Eutin, ASB Kiel, Taucher der Bundespolizeiakademie, ein Forschungstaucher und die Unterwasserarchäologin der Hansestadt Lübeck. Leitfrage: Wie geht man vor, wenn ein Sprengsatz unter Wasser gefunden wird?
  • 27. März 2026, Lübeck-Innere Stadt, Kreuzung Beckergrube, Kupferschmiedestraße und Fünfhausen. Vor dem Kanalneubau der Entsorgungsbetriebe Lübeck: Auch die vorgeschriebene Untersuchung durch den Kampfmittelräumdienst ist abgeschlossen. Sie soll sicherstellen, dass sich im Boden keine gefährlichen Altlasten befinden und die weiteren Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Abschluss der Maßnahme voraussichtlich Herbst 2026.

Was ich nicht belegen kann, sage ich auch. Für das Lübecker Stadtgebiet habe ich keine öffentlich dokumentierte Fliegerbomben-Entschärfung mit Evakuierung in den Jahren 2019 bis 2026 gefunden. Das ist ein Rechercheergebnis, kein Beweis der Abwesenheit: Das Archiv von hl-live.de umfasst nach eigener Angabe nur die letzten drei Jahre, die Lübecker Nachrichten waren für die Recherche nicht zugänglich, und das Presseportal der Polizeidirektion Lübeck lieferte zu Kampfmitteln keine Treffer im Stadtgebiet. Ebenso wenig ist veröffentlicht, wie viele Kampfmittelanträge pro Jahr auf die Hansestadt entfallen und wie viele davon zu einer Verdachtsflächen-Einstufung führen. Und ob unter dem in Keller verfüllten Trümmerschutt der Altstadt tatsächlich Blindgänger liegen, ist unbekannt. Die Stadt selbst formuliert vorsichtig: Die Einstufung als Verdachtsfläche besteht, ein konkreter Hinweis auf eine Gefahr besteht nicht.

Was ich in Lübeck mache

Mein Firmensitz ist Niehof 1 in 23743 Grömitz, Kreis Ostholstein. Bis in die Lübecker Altstadt sind es rund 52 Kilometer über die B 501 und die A 1, etwa 45 Minuten Fahrt. Für eine Nachsondierung am nächsten Morgen, einen kurzfristigen Termin oder eine unterbrochene Baustelle ist das nah genug, um am selben Tag vor Ort zu sein. Ich arbeite mit der Erlaubnis nach Paragraf 7 SprengG, Nummer 35-2025, und dem Befähigungsschein nach Paragraf 20 SprengG, Nummer 39/2024-HL.

  • Kampfmittelvorerkundung. Ich prüfe zuerst, in welcher Gemarkung Ihr Flurstück liegt und ob es in der Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 KmVO steht. Für Travemünde, Kücknitz, den Priwall und Travemünde kläre ich beim Kampfmittelräumdienst ab, ob dort zusätzlich Flächen ausgewiesen wurden, und stelle bei Bedarf den freiwilligen Antrag. Dann sehen wir uns an, was im Bebauungsplan zu Ihrem Vorhaben steht, denn in Lübeck steckt die Untersuchungsauflage oft dort und nicht in der Verordnung.
  • Kampfmittelsondierung. Flächensondierung vor Baubeginn. In der Altstadtinsel ist das anspruchsvoller als auf freiem Feld: Der Trümmerschutt von 1942 wurde in die vorhandenen Keller geschüttet, die Störkörperdichte liegt genau in der Messtiefe. Das plane ich vorher ein, statt es auf der Baustelle festzustellen.
  • Bohrlochsondierung. Wo die Oberflächenmessung nicht tief genug reicht oder von Bebauung, Leitungen und Schutt gestört wird, messe ich im Bohrloch. Das betrifft in Lübeck typischerweise Gründungen, Baugruben und Schachtbauwerke im dicht bebauten Bestand.
  • Baubegleitende Kampfmittelräumung. Bei Tiefbau in der Inneren Stadt ist die dauerhafte Begleitung der Regelfall, nicht die einmalige Vorabsondierung. So begleitet in der Beckergrube eine Fachfirma alle Tiefbauarbeiten. Genau diese Leistung biete ich an: Ich begleite den Aushub Lage für Lage und dokumentiere ihn.
  • Räumstellenleitung. Wenn Sie als Generalunternehmer die Räumung selbst abwickeln oder eine verantwortliche Person nach Paragraf 19 SprengG mit Befähigungsschein nach Paragraf 20 SprengG brauchen, übernehme ich die Leitung der Räumstelle einschließlich der Anzeigen an den Kampfmittelräumdienst: zwei Wochen vor Beginn, innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung und die unverzügliche Ergebnismitteilung.
  • Kurzfristige Einsätze. Wenn im Aushub etwas liegt und der Bagger steht, zählt die Anfahrt. Bis dahin gilt: Arbeiten im unmittelbaren Bereich einstellen, Fundort sichern, Polizei unterrichten, nichts bewegen und nichts aufnehmen.

Was ich nicht mache: Preise ins Blaue schätzen. Was ein Vorhaben in Lübeck kostet, hängt von Fläche, Tiefe, Störkörperdichte und der Auflage im Bescheid ab. Sagen Sie mir Gemarkung, Flur und Flurstück, das geplante Vorhaben und die Aushubtiefe, dann bekommen Sie von mir eine belastbare Aussage statt einer Hausnummer.

Sie erreichen mich unter +49 160 93852934 und per E-Mail an ems.kampfmittelbergung@gmail.com.

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