Warum Neumünster belastet ist
Neumünster war im Zweiten Weltkrieg doppelt interessant: Eisenbahnknoten und Industriestandort, dazu ein Fliegerhorst und eine Garnison direkt am Stadtrand. Diese vier Dinge erklären, warum die Stadt bis heute Kampfmittel im Boden hat.
Der Eisenbahnknoten. In Neumünster treffen die Strecken nach Hamburg-Altona, Kiel, Flensburg (über Rendsburg), Heide, Bad Oldesloe, Kaltenkirchen und die Strecke nach Ascheberg zusammen, auf der 1985 der Personenverkehr und 1995 der Güterverkehr endete. Das Bahnbetriebswerk geht auf die 1840er Jahre zurück (Strecke Altona–Kiel 1844, Rendsburg-Neumünstersche Eisenbahn 1845). Es lag östlich der Rendsburger Straße und südlich der heutigen Max-Johannsen-Brücke und wurde erst 1988 stillgelegt. Dazu kam das Reichsbahn-Ausbesserungswerk.
Die Industrie. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde Neumünster ein Zentrum der Tuch- und Lederwarenindustrie. Die Lederfabrik Sager an der Carlstraße, 1889 gegründet, wuchs auf rund 1.000 Beschäftigte und 100.000 Quadratmeter Betriebsfläche und verarbeitete bis zu 600.000 Häute im Jahr.
Der Fliegerhorst. Zwischen 1935 und 1938 wurde im Westen der Stadt der rund 240 Hektar große Flugplatz gebaut. Ab dem 2. April 1940 wurden hier für das Unternehmen Weserübung Gebirgsjäger und weitere Infanterieverbände zusammengezogen und ab dem 9. April 1940 nach Narvik und Oslo-Fornebu geflogen; verlegt waren dazu die Kampfgruppen zur besonderen Verwendung 102 und 107. Zu Beginn des Westfeldzuges lag die I. Gruppe des Lehrgeschwaders 2 hier. Im April 1944 griffen US-Tiefflieger den Platz erstmals an. Britische Truppen besetzten ihn am 4. Mai 1945 unbeschädigt.
Die Garnison. Die Hindenburg-Kaserne wurde 1935 eingeweiht, auf dem Gelände der abgebrochenen Lederfabrik Sager, rund 19,5 Hektar groß. Ab 1935 lag hier das I. Bataillon des Infanterieregiments 46 der 30. Infanterie-Division, ab 27. August 1939 das Infanterie-Ersatz-Bataillon Nr. 46, ab 15. Oktober 1940 der Stab der Division Nr. 190, ab September 1944 die Division Nr. 490.
Die Angriffe 1942 bis 1945. Sieben Luftangriffe der britischen RAF und der USAAF, mehr als 1.059 Tote. 3.959 Wohnungen – etwa ein Drittel der Bebauung – wurden zerstört, weitere 5.300 Wohneinheiten beschädigt. Rund 8.000 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter mussten in der Stadt arbeiten und durften keine Schutzräume aufsuchen; wie viele von ihnen getötet wurden, ist bis heute ungeklärt. Angriffe auf Militär- und Eisenbahnanlagen im Umland sind in dieser Zählung nicht enthalten.
- Frühjahr 1942: Brandbombe auf ein Wohnhaus in der Plöner Straße, möglicherweise abgeworfen auf dem Rückflug von Kiel.
- 3. August 1943: Eine Luftmine trifft das Zentrum. 13 Tote, 20 Brandherde.
- 13. Dezember 1943: Das Friedrich-Ebert-Krankenhaus wird durch mehrere Brandbomben teilweise zerstört.
- 25. Oktober 1944: Angriff auf das Zentrum mit Brand- und Splitterbomben. Zerstört werden Wohn- und Geschäftshäuser sowie die Textilwerke H. C. Rowedder und C. Sager. Mehr als 181 registrierte Tote.
- 6. November 1944: Zwischen 10:34 und 10:50 Uhr werfen rund 450 US-Flugzeuge in sieben Intervallen etwa 6.000 Sprengbomben ab. Schwerpunkt sind die nördlichen Stadtgebiete und das Eisenbahnnetz. Zerstört werden der Hauptbahnhof, das Reichsbahn-Ausbesserungswerk und die Umgebung von Kieler Straße, Klosterstraße, Wasbeker Straße und Kuhberg. Bomben fallen auch auf die Brachenfelder Gärten und das nahe Gehölz am Stadtrand, wohin Stadtbewohner geflüchtet waren. 293 Tote.
- 7. April 1945: Angriff gegen 13:00 Uhr, der verlustreichste – mehr als 537 Tote.
- 13. April 1945: Rund 700 alliierte Flugzeuge werfen bei 13 Überflügen mindestens 3.000 Sprengbomben ab; beteiligt waren B-17 der 398th Bombardment Group. Das Bahnbetriebswerk wird schwer beschädigt. Mehr als 34 Tote – die Zahl blieb nur deshalb niedrig, weil der Großteil der Bevölkerung bereits ins Umland geflüchtet war.
Flugplatz und Hindenburg-Kaserne waren nach der überlieferten Chronologie bei den meisten Angriffen zusätzliche Ziele; welche Munitionsarten dort fielen, ist nicht dokumentiert. Die Bombenopfer wurden auf zwei Gräberfeldern des Südfriedhofs bestattet.
Was das für einen Bauherrn bedeutet. Am 6. November 1944 fielen rund 6.000 Sprengbomben, am 13. April 1945 mindestens 3.000 – zusammen rund 9.000 Abwürfe an nur zwei Tagen. Das damalige Stadtgebiet war dabei deutlich kleiner als das heutige: Die Stadtfläche hat sich erst mit den Eingemeindungen von 1970 auf 71,57 Quadratkilometer verdoppelt. Ein Teil dieser Bomben ist nicht detoniert und liegt heute noch im Boden. Eine amtliche Zahl der Blindgänger für Neumünster gibt es nicht. Der Kampfmittelräumdienst veröffentlicht eine interaktive Karte der anfragepflichtigen Gemarkungen, aber weder die einzelnen Verdachtspunkte noch eine Belastungsstatistik je Stadt. Die im Mai 2026 im Stadtwald entschärfte 125-Kilogramm-Bombe stammte nach Angaben der Behörden aus amerikanischer Produktion; welchem der Angriffe sie zuzuordnen ist, wurde nicht mitgeteilt.
Belastungsschwerpunkte in Neumünster
Die folgenden Bereiche lassen sich aus der Angriffschronologie, aus den dokumentierten Funden und aus der Anlage zur Kampfmittelverordnung belegen. Sie ersetzen keine Auskunft des Kampfmittelräumdienstes – die ist gesetzlich vorgeschrieben und im nächsten Abschnitt beschrieben.
| Bereich | Warum |
|---|---|
| Gesamtes Stadtgebiet | Die Anlage zu § 4 Abs. 2 KmVO (Stand 8. April 2025) führt für Neumünster 40 Einträge: die Gemarkungen Brokenlande (014579), Gadeland (014529), Tasdorf (014576), Tungendorf (014570) und Wittorf (014575) sowie 35 nummerierte Teilgemarkungen „Neumünster -6191“ bis „Neumünster -6697“ (Schlüssel 014711 bis 014767). Landesweit umfasst die Anlage 263 Gemarkungseinträge; Neumünster stellt davon rund 15 Prozent. Mehr Einträge haben nur der Kreis Plön (51) und die Landeshauptstadt Kiel (43). |
| Hauptbahnhof, Bahnbetriebswerk und Reichsbahn-Ausbesserungswerk | Der schwerste Schwerpunkt. Am 6. November 1944 war das Eisenbahnnetz erklärtes Ziel; Hauptbahnhof und Ausbesserungswerk wurden zerstört, rund 6.000 Sprengbomben fielen in 16 Minuten. Am 13. April 1945 wurden die Anlagen des Bahnbetriebswerks erneut schwer beschädigt. Das Bw lag östlich der Rendsburger Straße und südlich der heutigen Max-Johannsen-Brücke und wurde 1988 endgültig stillgelegt; anschließend war das Gelände bis 2005 Standort des DB-Museums, betrieben von den Rendsburger Eisenbahnfreunden. Drehscheibe, Lokschuppen und Werkstattgebäude sind erhalten. 2017 hat die Stadt Neumünster das rund 30 Hektar große Areal erworben. Welche Bodenschichtung dort heute ansteht, ist nicht öffentlich dokumentiert und im Einzelfall zu klären. |
| Kieler Straße, Klosterstraße, Wasbeker Straße, Kuhberg | Diese vier Straßenzüge werden in der Chronologie des Angriffs vom 6. November 1944 ausdrücklich als zerstört genannt. Es sind bis heute zentrale innerstädtische Achsen mit hohem Tiefbau- und Leitungsaufkommen. |
| Nördliche Stadtgebiete | Dort lag am 6. November 1944 der Schwerpunkt der sieben Angriffsintervalle. |
| Flugplatzgelände Böcklersiedlung-Bugenhagen / Baumschulenweg | Der ehemalige Fliegerhorst, 1935 auf rund 240 Hektar zwischen Wasbeker Straße und Stadtpark angelegt, im April 1944 erstmals von US-Tieffliegern angegriffen und nach der überlieferten Chronologie bei den meisten Angriffen zusätzliches Ziel. Genau hier wurden 2018 und 2021 zwei 250-Kilogramm-Blindgänger entschärft; für 2021 ist die vorherige Luftbildauswertung belegt, für 2018 nennen die Berichte die Fundumstände nicht. Betroffen waren bei den Räumungen unter anderem Böcklersiedlung, Stettiner Straße, Lötzener Straße, Königsberger Straße, Elchweg, Rübezahlweg, Sudetenlandstraße, das Gebiet westlich der Geerdtsstraße bis zur A7 sowie das Gewerbegebiet Freesenburg mit Kornstieg und Freesen-Center. |
| Neumünsteraner Stadtwald und Friedenshain – unmittelbar benachbart zum Flugplatzgelände | Kein eigener, vom Flugplatz getrennter Schwerpunkt: Der Friedenshain lag 2018 bereits innerhalb der Sperrzone des Flugplatzfundes, und die Maßnahmen von 2018, 2021 und 2026 teilen sich Sperrpunkte wie die Geerdtsstraße und den Bahnübergang Stettiner Straße. Eine Luftbildauswertung von 2022 wies im Stadtwald sechs Verdachtspunkte aus. Bei der Sondierung eines dieser Punkte wurde am 6. Mai 2026 eine amerikanische 125-Kilogramm-Fliegerbombe gefunden und am 7. Mai 2026 entschärft. |
| Areal der ehemaligen Hindenburg-Kaserne (Böcklersiedlung, heute Stadtparkviertel und Gefahrenabwehrzentrum) | 19,5 Hektar, 1935 eingeweiht, nach der überlieferten Chronologie bei den meisten Angriffen zusätzliches Ziel, Ende 2003 als Kaserne geschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 171 umfasst eine Teilfläche zwischen Hansaring, Bachstraße und verlängerter Färberstraße. Doppelte Fallhöhe: Auf demselben Gelände lag bis 1927 die Lederfabrik Sager. Der Boden ist mit Milzbrandsporen und Arsen belastet, Fundamente und Grubenanlagen der Fabrik wurden nie abgebrochen. Erdarbeiten sind hier gleichzeitig ein Kampfmittel-, Altlasten- und Biostoffthema. |
| Innenstadt / Zentrum | Am 3. August 1943 traf eine Luftmine das Zentrum (13 Tote, 20 Brandherde). Am 25. Oktober 1944 wurden dort Wohn- und Geschäftshäuser sowie die Textilwerke H. C. Rowedder und C. Sager mit Brand- und Splitterbomben zerstört, mehr als 181 Tote. In solchen Bereichen sind Brandbombenreste und Splitterbomben die typische Fundgattung, nicht nur die große Sprengbombe. |
| Brachenfelder Gärten und angrenzendes Gehölz | Beim Angriff vom 6. November 1944 fielen dort Bomben auf Flächen, in die sich Stadtbewohner geflüchtet hatten. Freiflächen ohne spätere Bebauung sind aus Räumersicht die kritischsten: Dort wurde nach 1945 nie systematisch gebaut – also auch nie systematisch geräumt. |
| Umfeld Friedrich-Ebert-Krankenhaus | Am 13. Dezember 1943 durch mehrere Brandbomben teilweise zerstört. |
| Bahntrassen im Stadtgebiet und ins Umland | Die Angriffe auf Militär- und Eisenbahnanlagen im Umland sind in den genannten Opfer- und Bombenzahlen ausdrücklich nicht enthalten. Die Belastung entlang der Strecken nach Kiel, Flensburg/Rendsburg, Heide, Hamburg-Altona, Bad Oldesloe und Ascheberg kommt also obendrauf. Für Leitungs- und Trassenarbeiten sieht § 4 Abs. 4 KmVO eigens Arbeitsfreigabebescheinigungen entlang eines Trassenverlaufs vor. |
Wo die auskunftspflichtigen Gemarkungen räumlich liegen, zeigt die interaktive Karte des Kampfmittelräumdienstes, die das Landeskriminalamt auf seiner Seite verlinkt. Welche heutigen Stadtteile oder Straßenzüge den 35 nummerierten Teilgemarkungen „Neumünster -6191“ bis „Neumünster -6697“ entsprechen, geht aus der Anlage zur Kampfmittelverordnung dagegen nicht hervor – sie nennt nur Kreis, Gemeinde, Gemarkungsnamen und den sechsstelligen Schlüssel. Nicht veröffentlicht sind ebenso die einzelnen Verdachtspunkte und eine Belastungsstatistik je Stadt.
Was in Schleswig-Holstein vorgeschrieben ist
Zuständig ist das Land, nicht die Stadt. Kampfmittelauskünfte für Neumünster erteilt das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Dezernat 33 – Kampfmittelräumdienst – (KRD SH). Landesordnungsbehörde für die Kampfmittelbeseitigung ist nach § 2 Abs. 1 KmVO das für Inneres zuständige Ministerium (Landeskriminalamt). Die Stadt Neumünster und ihre Untere Bauaufsichtsbehörde erteilen keine Kampfmittelauskunft.
Dienststelle und Kontakt: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Dezernat 33 – Kampfmittelräumdienst –, Lärchenweg 17, 24242 Felde (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Telefon 04340 4049-3, alternativ +49 431 160-46003, Fax 0431 988-6-540040, E-Mail kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de.
Der Antragsweg ist der E-Mail-Weg – und nur der. Das LKA schreibt, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag „ausschließlich per E-Mail“ an kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de zu schicken; elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten nimmt das Postfach ausdrücklich nicht an. Ein Postversand ist nicht vorgesehen. Die Anschrift Lärchenweg 17 ist der Sitz der Dienststelle, nicht der Antragsweg. Alternativ läuft der Antrag online über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Wer stattdessen einen Brief schickt – womöglich noch an den LKA-Hauptsitz Mühlenweg 166 in Kiel oder an den früheren Dienstort Groß Nordsee, die im Netz weiter kursieren –, verliert Wochen.
Für Bauherren mit Vorhaben in beiden Bundesländern: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Munitionsbergungsdienst im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V zuständig, mit eigener Rechtsgrundlage. Eine schleswig-holsteinische Auskunft gilt dort nicht und umgekehrt.
Rechtsgrundlage. Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KmVO) vom 29. April 2025, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nummer 2025/58 vom 30. April 2025, in Kraft seit 1. Mai 2025. Ermächtigungsgrundlage sind § 165 Abs. 2 Satz 2 und § 175 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz SH; erlassen hat sie das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Wichtig: Diese Verordnung hat die alte Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (zuletzt geändert 2022) nach § 9 KmVO zum 1. Mai 2025 vollständig außer Kraft gesetzt. Merkblätter, Bauträgerinformationen und Gutachtentexte, die noch auf die 2012er Fassung verweisen, arbeiten mit überholtem Recht.
Die für Bauherren zentralen Vorschriften:
- § 2 Abs. 1: Das LKA ist zuständig für die Kampfmittelbeseitigung auf allen Land- und Wasserflächen einschließlich der beiden Küstenmeere – Gefahrenerforschung durch Auswertung historischer Luftbilder und sonstiger Daten, geophysikalische Erkundung, Überprüfung verdächtiger Gegenstände, Räumung und Entsorgung.
- § 2 Abs. 3: Absperrung, Verkehrslenkung, Information der Bevölkerung und Evakuierung sind ausdrücklich nicht Aufgabe der Landesordnungsbehörde. Das machen Stadt, Polizei und Feuerwehr.
- § 3: Das LKA kann gestatten oder anordnen, dass Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ein geeignetes Unternehmen ganz oder teilweise mit Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung beauftragen. Das Unternehmen folgt den Anordnungen und technischen Anweisungen des LKA, zeigt die Arbeiten zwei Wochen vor Beginn und binnen zwei Wochen nach Beendigung schriftlich an und teilt das Ergebnis unverzüglich mit.
- § 4 Abs. 1: Pflicht zur Auskunftseinholung vor Errichtung baulicher Anlagen im Sinne der Landesbauordnung und vor anderen Eingriffen in den Baugrund. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Baugruben, für Arbeiten an Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur und für Maßnahmen zur Bodenerkundung.
- § 4 Abs. 2: Die Pflicht besteht für Flächen in den Gemarkungen der Anlage zur Verordnung (Stand 8. April 2025). Das LKA kann weitere Flächen ausweisen; solche Ausweisungen werden öffentlich bekannt gemacht.
- § 4 Abs. 6: Auskünfte gelten fünf Jahre. Danach muss erneut – und erneut kostenpflichtig – eine Auskunft eingeholt werden.
- § 5 Abs. 1: Wer Kampfmittel entdeckt, in Besitz hat oder von Fund- oder Lagerstätten Kenntnis erlangt, muss dies unverzüglich der Landesordnungsbehörde oder der Polizei anzeigen.
- § 7 Abs. 1: Verboten ist, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen, weiterzugeben, zu veräußern oder zu beseitigen.
- § 8: Ordnungswidrigkeiten. Bis 50.000 Euro sind es für zwei Tatbestände: Baubeginn oder anderer Eingriff in den Baugrund ohne die erforderliche Auskunft (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) und das Beschädigen, Verändern oder Beseitigen von Anlagen zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen ohne Zustimmung der Landesordnungsbehörde (Nr. 7). Für die übrigen Tatbestände – Verstoß gegen die Anzeige- und Mitteilungspflichten des beauftragten Unternehmens, unterlassene Fundanzeige, Berühren von Kampfmitteln, Betreten abgesperrter gekennzeichneter Flächen, Tauchen in den bestimmten Wasserflächen – bis 5.000 Euro (§ 8 Abs. 3 KmVO).
Das Verfahren Schritt für Schritt:
- Prüfen, ob die Fläche auskunftspflichtig ist. Maßgeblich ist die Anlage zu § 4 Abs. 2 KmVO; wo die Gemarkungen räumlich liegen, zeigt die interaktive Karte des Kampfmittelräumdienstes. Für Neumünster sind 40 Gemarkungseinträge gelistet. Praktisch heißt das: Nahezu jedes Bauvorhaben im Stadtgebiet löst die Auskunftspflicht aus – auch eine Baugrube, eine Leitungsverlegung oder eine bloße Baugrunderkundung.
- Antrag stellen. Amtliches Formular „Antrag zur Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung“ des LKA SH. Abgefragt werden Antragsteller, Eigentümer, Rechnungsempfänger, Art des Bauvorhabens, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, bei vorhandenen Leitungen die Verlegetiefe, ein Ansprechpartner vor Ort mit Tagestelefon sowie Bemerkungen zum Vorhaben – bisherige Bodeneingriffe, vorliegende Gutachten, Beschreibung des geplanten Bodeneingriffs, Kenntnisse zu historischen Kriegseinwirkungen. Zwingende Anlagen: ein Lageplan mit vorhandener Bebauung und geplantem Vorhaben im Maßstab 1:1.000 bis 1:10.000 sowie eine Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht Eigentümer ist (Formblatt auf Seite 2 des Antrags). Der Antrag geht ausschließlich per E-Mail an kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de; elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten nimmt das Postfach nicht an, ein Postversand ist nicht vorgesehen. Alternativ online über das Serviceportal Schleswig-Holstein, Dienst „Überprüfung auf Kampfmittelbelastung (SH)“; dafür wird ein Servicekonto Plus oder Business benötigt, das Ausfüllen veranschlagt das Portal mit rund 10 Minuten.
- Gefahrenerforschung durch das LKA. Der Kampfmittelräumdienst wertet historische Luftbilder und sonstige Daten aus (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KmVO). Die Bearbeitungsdauer gibt das LKA derzeit mit rund 10 Wochen an, mit dem ausdrücklichen Hinweis, Anträge wegen des permanent hohen Arbeitsaufkommens so früh wie möglich zu stellen. Das Serviceportal des Landes nennt für denselben Dienst abweichend „ca. 5 Wochen“. Bei Vorhaben mit geringer Flächen- und Tiefenausdehnung kann das LKA die Ausführung nach § 4 Abs. 3 KmVO auch ohne Luftbildauswertung gestatten.
- Auskunft und Folgeentscheidung. Ergibt sich die Gefahr einer Kampfmittelbelastung, entscheidet das LKA bereits bei Auskunftserteilung, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind (§ 4 Abs. 5 KmVO). In der Regel heißt das: Sondierung der ausgewiesenen Verdachtspunkte vor dem Bodeneingriff. Ist die Fläche unbedenklich, wird eine Arbeitsfreigabebescheinigung erteilt.
- Sondierung und Räumung. Nach § 3 Abs. 1 KmVO kann das LKA gestatten oder anordnen, dass der Eigentümer ein geeignetes Unternehmen mit der Sondierung und Räumung beauftragt. Genau so lief es 2026 im Neumünsteraner Stadtwald: Eine Fachfirma sondierte den Verdachtspunkt und stellte die Anomalie fest. Das beauftragte Unternehmen zeigt Arbeitsbeginn zwei Wochen vorher und das Arbeitsende binnen zwei Wochen schriftlich beim LKA an und teilt das Ergebnis unverzüglich mit (§ 3 Abs. 2 KmVO). Diese Anzeigefristen sind terminwirksam und werden in der Bauzeitplanung fast immer vergessen. Entschärfung oder Sprengung eines aufgefundenen Blindgängers macht der Kampfmittelräumdienst.
- Bei Fund: sofort melden, nichts anfassen. Unverzügliche Anzeige an LKA oder Polizei (§ 5 Abs. 1 KmVO). Berühren, Umlagern oder Mitnehmen ist verboten (§ 7 Abs. 1 KmVO), Verstoß bis 5.000 Euro Geldbuße. Notruf 110 oder Lagezentrum des Innenministeriums 0431 160-0, rund um die Uhr erreichbar. Für den Melder eines Fundes entstehen keine Kosten. Absperrung, Evakuierung und Bürgerinformation organisieren Stadt Neumünster, Polizei und Berufsfeuerwehr.
- Gültigkeit im Auge behalten. Die Auskunft gilt fünf Jahre (§ 4 Abs. 6 KmVO). Bei gestreckten Projekten – Bebauungsplanverfahren, Bauabschnitte über mehrere Jahre – liegt zum Baubeginn regelmäßig eine abgelaufene Auskunft in der Akte.
Behördengebühren. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 4 KmVO in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung — VerwGebVO) vom 26. September 2018, Tarifstelle 18.11; der Kampfmittelräumdienst verweist auf die im GVOBl Ausgabe 12 vom 10. Oktober 2024 veröffentlichte Fassung. Zwei amtliche Quellen nennen unterschiedliche Beträge, deshalb stehen hier beide:
- Seite des Kampfmittelräumdienstes (LKA): Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 141 Euro je angefangener Stunde. Als Orientierung nennt das LKA: Die Überprüfung eines Grundstücks mit ca. 700 Quadratmetern nimmt „im Regelfall ein bis zwei Stunden in Anspruch, im Einzelfall kann der Aufwand jedoch auch höher ausfallen (z.B. bei historisch stark getroffenen Angriffszielen wie der Landeshauptstadt Kiel)“. Als Beispiel für den höheren Aufwand nennt das LKA dort ausdrücklich nur Kiel. Ergibt die Auswertung einen Kampfmittelverdacht, kommen die Kosten der Sondierung vor Ort obendrauf.
- Serviceportal Schleswig-Holstein: Luftbildauswertung 127 Euro je angefangener Arbeitsstunde; Arbeitsfreigabebescheinigung in der Regel 50 Euro je tangiertem Flurstück, maximal 15.000 Euro.
Der Widerspruch zwischen 141 und 127 Euro ist nicht auflösbar, weil das Serviceportal keinen Stand angibt. Für eine Kostenschätzung ist der höhere Satz die konservative Annahme; verbindlich ist ohnehin erst der Kostenbescheid. Zur Einordnung der Entwicklung: Der Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein kritisierte am 12. Oktober 2021 Dauer und Kosten des Verfahrens öffentlich – damals 71 Euro je Arbeitsstunde zuzüglich bis zu 350 Euro Tagespauschale für einen Bagger mit Bohrkopf, bei Bearbeitungszeiten von bis zu 27 Wochen. Verbandschef Alexander Blažek verwies darauf, dass für die vorgeschriebene Untersuchung einige tausend Euro zusammenkommen können.
Eine Aufwands- oder Kosteneinstufung für Neumünster ist nicht veröffentlicht; das LKA nennt als Beispiel für einen höheren Aufwand allein die Landeshauptstadt Kiel. Meine Einschätzung dazu: Bei sieben Luftangriffen und mehreren tausend Abwürfen an nur zwei Tagen ist in Neumünster eher mit mehr als der Regel-Bearbeitungszeit von ein bis zwei Stunden zu rechnen. Verbindlich ist das nicht – verbindlich ist der Kostenbescheid. Wer den Antrag erst mit dem Bauantrag stellt, verliert im ungünstigen Fall ein Quartal.
Kampfmittelfunde in Neumünster
Drei Vorgänge der jüngeren Zeit sind in der Presse dokumentiert; eine amtliche Fundstatistik je Stadt gibt es nicht, die Aufzählung ist also nicht abschließend. Zwei der drei Funde gehen belegt auf eine Luftbildauswertung zurück, nicht auf einen Zufallsfund im Bagger; für den Fund von 2018 nennen die Berichte die Fundumstände nicht.
6. und 7. Mai 2026 – Friedenshain im Neumünsteraner Stadtwald. Gefunden wurde eine amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg, rund 125 Kilogramm, je zur Hälfte Sprengstoff und Hülle, mit Kopf- und Heckzünder. Anlass waren geplante Schutzmaßnahmen für historische Eichen: Eine Luftbildauswertung aus dem Jahr 2022 hatte sechs Verdachtspunkte ausgewiesen, eine Fachfirma sondierte und stellte eine Anomalie fest. Für 15:00 Uhr war am 7. Mai 2026 der Beginn der Maßnahme angesetzt; vier Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes entfernten Kopf- und Heckzünder sowie die Übertragungsladung. Die eigentliche Entschärfung dauerte rund 30 Minuten und war gegen 15:50 Uhr abgeschlossen, danach wurden alle Sperrungen aufgehoben. Der Sicherheitsradius betrug 500 Meter. Darin wurden zwei Wohnhäuser evakuiert sowie das Tierheim, eine Kita-Waldgruppe und ein Kinderferiendorf geräumt. Gesperrt waren unter anderem Geerdtsstraße, Hinter den Anlagen, Krusenhofer Weg, die Sandwege am Schuttberg, der Bahnübergang Stettiner Straße und der Durchgang Carlstraße zum Stadion. Im Einsatz waren rund 40 Kräfte von Kampfmittelräumdienst, Polizei, Ordnungsamt, Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst; die Drohneneinheit der Berufsfeuerwehr prüfte vorab per Wärmebildkamera, ob sich noch Spaziergänger in der Sperrzone befanden. Zwischen Luftbildauswertung und Fund lagen vier Jahre – so lange kann ein bekannter Verdachtspunkt liegen bleiben.
4. November 2021 – Baumschulenweg am Flugplatz Neumünster (Böcklersiedlung-Bugenhagen). Eine Fliegerbombe von fünf Zentnern, also rund 250 Kilogramm, entdeckt durch Luftbildauswertung. Entschärfung am Donnerstag ab 08:00 Uhr. Straßen und Wege waren im Radius von einem Kilometer um den Fundort gesperrt. Evakuiert wurden die Wohnblöcke der Böcklersiedlung südlich der Heider Bahn, die Stettiner Straße ab Breslauer Straße bis zu den Sportplätzen, Lötzener Straße, Rübezahlweg, Königsberger Straße, Elchweg, Sudetenlandstraße, das Gebiet westlich der Geerdtsstraße bis zur A7 sowie das Gewerbegebiet Freesenburg mit Kornstieg und Freesen-Center. Betreuungspunkt war das DRK-Haus in der Schützenstraße 14–16, mit kostenlosen Bustransfers um 07:00, 07:30 und 08:00 Uhr und einem Bürgertelefon.
21. Juni 2018 – Flugplatz Neumünster, Baumschulenweg. Eine Fliegerbombe von 250 Kilogramm; wie sie gefunden wurde, nennen die Berichte nicht. Entschärfung ab 15:30 Uhr, Entwarnung um 17:00 Uhr durch zwei Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein, damals noch mit Dienstort Groß Nordsee. Gesperrt war ein Radius von einem Kilometer; rund 600 Bürgerinnen und Bürger aus der Böcklersiedlung und dem Gewerbegebiet Freesenburg mussten das Gebiet bis 15:30 Uhr verlassen. Die Sperrzone reichte nördlich der Heider Bahnlinie vom Friedenshain bis zur A7, südlich unter anderem über Stettiner Straße, Lötzener Straße und Königsberger Straße.
Alle drei dokumentierten Funde liegen im selben westlichen Stadtsektor um den ehemaligen Fliegerhorst; der Friedenshain lag 2018 bereits innerhalb der Sperrzone des Flugplatzfundes, und 2018, 2021 und 2026 teilen sich Sperrpunkte wie die Geerdtsstraße und den Bahnübergang Stettiner Straße. Daraus folgt nicht, dass andere Stadtteile unbelastet sind – nur, dass dort bisher öffentlich dokumentiert gesucht wurde. Wie viele Verdachtspunkte im Stadtgebiet insgesamt geführt werden, ist nicht öffentlich. Auch was aus den fünf übrigen der sechs Stadtwald-Verdachtspunkte von 2022 geworden ist, geht aus den Berichten nicht hervor.
Was ich in Neumünster mache
Ich bin Hannes Fisler, Inhaber der EOD Mastery Sentry UG & Co. KG. Ich arbeite mit der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz Nr. 35-2025 und dem Befähigungsschein nach § 20 SprengG Nr. 39/2024-HL. Von meinem Firmensitz in Grömitz ist Neumünster eine Tagesanfahrt. Das ist Tagesgeschäft, keine Reise – ich kann kurzfristig anrücken, ohne Übernachtungskosten in die Kalkulation zu schreiben.
Kampfmittelvorerkundung. Bevor Sie den Antrag beim Kampfmittelräumdienst stellen, ordne ich Ihr Grundstück ein: Liegt es in einer der 40 auskunftspflichtigen Gemarkungen? Welche Angriffslage trifft die Fläche – Bahnumfeld, Flugplatz, Zentrum, unbebaute Freifläche? Welche Unterlagen braucht der Antrag, damit er nicht in die Rückfrage läuft und damit er auf dem einzig vorgesehenen Weg, per E-Mail, vollständig ankommt? Das kostet ein paar Tage, spart aber im Zweifel Wochen im Verfahren.
Kampfmittelsondierung. Weist das LKA Verdachtspunkte aus oder ordnet es nach § 3 Abs. 1 KmVO die Beauftragung eines Unternehmens an, sondiere ich die Fläche und arbeite die Anomalien ab – so, wie es 2026 im Stadtwald an einem der sechs Verdachtspunkte gelaufen ist. Die Anzeigen an das LKA übernehme ich mit: zwei Wochen vor Beginn, binnen zwei Wochen nach Ende, Ergebnis unverzüglich (§ 3 Abs. 2 KmVO). Diese Fristen gehören in Ihren Bauzeitenplan, nicht in eine Fußnote.
Bohrlochsondierung. In der Neumünsteraner Innenstadt und im Umfeld von Kieler Straße, Klosterstraße, Wasbeker Straße und Kuhberg stehen dichte Bebauung und Leitungsbestand über der Kriegsschicht. Wo eine Oberflächensondierung nicht tief genug reicht oder Störkörper das Messbild zusetzen, gehe ich über Bohrlöcher in die Tiefe.
Baubegleitende Kampfmittelräumung. Wenn nicht flächig vorgeräumt werden kann – bei Leitungstrassen, Baugruben, Bestandsumbauten –, begleite ich den Aushub lagenweise. Für Versorgungsinfrastruktur sieht § 4 Abs. 4 KmVO ausdrücklich Arbeitsfreigabebescheinigungen entlang eines Trassenverlaufs vor; die Belastung entlang der Neumünsteraner Bahnstrecken ist in den bekannten Bombenzahlen gar nicht enthalten.
Räumstellenleitung. Auf Flächen wie dem Areal der ehemaligen Hindenburg-Kaserne liegt der Kampfmittelverdacht über einer Altlast: Milzbrandsporen und Arsen aus der Lederfabrik Sager, dazu nie abgebrochene Fundamente und Grubenanlagen. Kampfmittelkonzept, Altlasten- und Biostoffkonzept müssen dort zusammen gedacht werden, nicht nacheinander. Ich führe die Räumstelle, koordiniere mit Ihrem Bauablauf und bin gegenüber dem Kampfmittelräumdienst der Ansprechpartner.
Kurzfristige Einsätze. Wenn im Aushub etwas liegt, steht Ihre Baustelle. Sie melden unverzüglich an Polizei (110) oder Lagezentrum (0431 160-0) und fassen nichts an – das ist Pflicht nach § 5 Abs. 1 KmVO und Verbot nach § 7 Abs. 1 KmVO. Für den Melder ist das kostenfrei. Ich komme kurzfristig dazu, um die Fläche zu bewerten und den Weiterbau abzusichern.
Was ich nicht mache: Ich entschärfe keine Blindgänger und ich sperre keine Straßen. Beides ist Landesaufgabe – die Entschärfung macht der Kampfmittelräumdienst, Absperrung, Evakuierung und Bürgerinformation machen nach § 2 Abs. 3 KmVO Stadt, Polizei und Feuerwehr. Ich sondiere, räume im zugelassenen Rahmen und dokumentiere.
Sie erreichen mich unter +49 160 93852934 und ems.kampfmittelbergung@gmail.com. Firmensitz: Niehof 1, 23743 Grömitz. Website: www.ems-kampfmittelbergung.de. Für ein belastbares Angebot brauche ich Lageplan, Gemarkung/Flur/Flurstück, die geplante Eingriffstiefe und – falls schon vorhanden – die Auskunft des Kampfmittelräumdienstes.
Was auf dieser Seite nicht steht
Diese Seite nennt nur Angaben, die sich an einer Quelle nachprüfen lassen. Folgendes ließ sich nicht belegen und fehlt deshalb bewusst:
- Welche heutigen Stadtteile den 35 nummerierten Teilgemarkungen „Neumünster -6191“ bis „Neumünster -6697“ entsprechen. Die Anlage zur KmVO nennt nur Kreis, Gemeinde, Gemarkungsnamen und Schlüssel. Wo die Gemarkungen räumlich liegen, zeigt dagegen die interaktive Karte des Kampfmittelräumdienstes.
- Die Gemarkung Einfeld taucht in der Anlage zu § 4 Abs. 2 KmVO nicht auf. Daraus darf nicht geschlossen werden, dass dort keine Auskunftspflicht besteht – ob Einfeld eine eigenständige Gemarkung oder Teil einer nummerierten Teilgemarkung ist, wurde nicht geprüft, und das LKA kann nach § 4 Abs. 2 Satz 2 KmVO jederzeit weitere Flächen ausweisen.
- Welcher Stundensatz aktuell gilt: LKA-Seite 141 Euro, Serviceportal 127 Euro, ohne Standangabe. Ebenso die Bearbeitungsdauer: 10 Wochen (LKA), ca. 5 Wochen (Serviceportal), bis zu 27 Wochen (Haus & Grund SH, 2021).
- Der Betrag „50 Euro je tangiertem Flurstück, maximal 15.000 Euro“ für die Arbeitsfreigabebescheinigung stammt ausschließlich aus der Dienstbeschreibung des Serviceportals und ließ sich in keiner weiteren amtlichen Quelle bestätigen.
- Wie viele Kampfmittel-Verdachtspunkte im Stadtgebiet Neumünster geführt werden und wo sie liegen. Der Kampfmittelräumdienst veröffentlicht die anfragepflichtigen Gemarkungen, aber keine Verdachtspunkte und keine Belastungsstatistik je Stadt.
- Was aus den fünf übrigen Verdachtspunkten der Stadtwald-Auswertung von 2022 geworden ist.
- Welchem der sieben Luftangriffe die im Mai 2026 im Stadtwald entschärfte Bombe zuzuordnen ist. Mitgeteilt wurden nur amerikanische Herkunft und rund 125 Kilogramm.
- Wie der Blindgänger von 2018 am Flugplatz gefunden wurde. Die Berichte nennen die Fundumstände nicht.
- Welche Munitionsarten über Flugplatz und Hindenburg-Kaserne fielen. Die Chronologie nennt beide als zusätzliche Ziele der meisten Angriffe, aber keine Munitionsarten.
- Welche Bodenschichtung heute auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerks ansteht. Das ist nicht öffentlich dokumentiert.
- Der Umfang einer heute noch bestehenden Kampfmittelbelastung auf dem Flugplatzgelände. Belegt sind nur die beiden Entschärfungen von 2018 und 2021.
- Ob die Stadt Neumünster im Bauantragsverfahren die Vorlage der Kampfmittelauskunft aktiv abfragt. Die Pflicht folgt unmittelbar aus § 4 Abs. 1 KmVO und besteht unabhängig davon.
- Preise für meine Leistungen oder die anderer privater Räumunternehmen. Die auf dieser Seite genannten Beträge sind ausschließlich veröffentlichte Behördengebühren des Landes Schleswig-Holstein.